Nach bisherigen Erkenntnissen des Verkehrsunfalldienstes Hannover befuhr der Mann mit einem gemieteten E-Scooter den rechtsseitigen Geh- oder Radweg des Schiffgrabens aus Richtung Emmichplatz kommend in Richtung Aegidientorplatz. Nach Queren der Berliner Allee ist er offenbar alleinbeteiligt ins Straucheln geraten und zu Fall gekommen. Durch einen Zeugen wurde dem verletzten Rollerfahrer Erste Hilfe geleistet, er setzte einen Notruf ab. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,93 Promille, eine Blutprobenentnahme wurde für die Gerichtsverwertbarkeit im Krankenhaus durchgeführt. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt und die Polizei ermittelt wegen Trunkenheit im Verkehr.
Welche Promillegrenze gilt für E-Scooter-Fahrer?
Nutzer von E-Scootern müssen sich in Deutschland wie Führer von Kraftfahrzeugen an die 0,5-Promille-Grenze halten. Ein striktes Alkoholverbot gilt sogar für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden und Fahrer unter 21 Jahren. Eine strafbare Trunkenheitsfahrt ist spätestens ab 1,1 Promille anzunehmen. /nzj, boe
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