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Hamburg (ots) – Tatzeit: 03.07.2015, 15:30 und 03:17 Uhr Tatort: Hamburg-Bergedorf, Wilhelm-Bergner-Straße und Hamburg-Bahrenfeld, Humperdinckweg

Beamte des Polizeikommissariates 43 haben durch das aufmerksame Verhalten eines Anwohners in Bergedorf vier Tatverdächtige im Alter von 14, 34, 36 und 41 Jahren vorläufig festnehmen können. Ihnen wird der Diebstahl von 25 Fahrrädern zur Last gelegt. In Bahrenfeld konnten ebenfalls zwei mutmaßliche Fahrraddiebe festgenommen werden.

Der Zeuge beobachtete in der Wilhelm-Bergner-Straße mehrere Personen dabei, wie sie mit stets neuen Fahrrädern an einen Pkw-Fahrer herantraten und die Räder offenbar vorführten. Im Anschluss fuhren sie mit den Rädern davon, um kurze Zeit später weitere Räder “vorzuführen”. Der Zeuge alarmierte die Polizei und so konnten Zivilfahnder wenig später das Treiben ebenfalls beobachten. Einer der Tatverdächtigen (41) wurde daraufhin mit einem Fahrrad gestoppt und vorläufig festgenommen. Er hatte in seinem Rucksack einen Bolzenschneider. Dieser und das Fahrrad wurden sichergestellt. Sein mutmaßlicher Mittäter in dem Pkw wurde ebenfalls festgenommen. Zeitgleich konnten die beiden 14 und 36 Jahre alten Tatbeteiligten von weiteren Polizeibeamten angehalten und vorläufig festgenommen werden. Bei dem 36-Jährigen wurden sechs Fahrradschlüssel sichergestellt. Die aus Polen stammenden Tatverdächtigen wurden dem PK 43 zugeführt. Die Beamten stellten unterdessen in Tatortnähe insgesamt drei “Lager” fest, aus denen sie weitere 24 Fahrräder sicherstellten. Alle Beschuldigten wurden nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen, die 36- und 41-Jährigen nach erkennungsdienstlicher Behandlung, mangels Haftgründen entlassen.

Bereits am frühen Morgen hatten Beamte des Polizeikommissariates 25 ebenfalls nach einem Zeugenhinweis im Humperdinckweg (Bahrenfeld) zwei 23 und 32 Jahre alte Serben nach einem Fahrraddiebstahl vorläufig festnehmen können. Das gestohlene Damenrad, einen Bolzenschneider sowie ein durchtrenntes Fahrradschloss stellten die Beamten sicher. Die Beschuldigten wurden nach ihrer erkennungsdienstlichen Behandlung mangels Haftgründen entlassen.

Sy.

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