Im Rahmen der Berichterstattung über die Datei “Gruppen- und Szenegewalt” wurden bei ersten Prüfungen Fehler bei dieser Datei festgestellt. Polizeipräsident Ralf Martin Meyer hat daraufhin angeordnet, diese und alle vergleichbaren Datenbanken überprüfen zu lassen.
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar, wird dabei eng eingebunden.
Die Polizei Hamburg benötigt zur Gefahrenabwehr und der vorbeugenden Bekämpfung und Verfolgung von Straftaten die Möglichkeit zur Speicherung von Daten.
Beispielsweise bei Sportgewalt, Sexualstraftaten oder der Bekämpfung der Drogenkriminalität werden durch die gespeicherten Daten unabdingbar wertvolle Erkenntnisse für polizeiliche Maßnahmen gewonnen. Sämtliche bei der Polizei Hamburg genutzten Personendatenbanken werden aufgrund bestehender ordnungsgemäßer Errichtungsanordnungen geführt.
Es soll in enger Abstimmung mit dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Prof. Dr. Johannes Caspar sichergestellt werden, dass erkannte Mängel bei der Führung der Dateien behoben werden und künftig nicht erneut auftreten.
Es ist beabsichtigt, die Funktion eines eigenen Datenschutzbeauftragten für die Polizei einzurichten.
Zi.
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