Beamte der Verkehrsdirektion Ost (VD 3) haben am Mittwochabend einen 45-Jährigen Iraker angehalten, der im Verdacht steht, unter Betäubungsmitteleinfluss einen Pkw im öffentlichen Straßenverkehr geführt zu haben.
Im Rahmen der Streifenfahrt bemerkte die Besatzung eines ProViDa-Fahrzeugs der Verkehrsdirektion Ost einen VW-Golf, der durch eine auffällige Fahrweise auffiel.
Die Beamten konnten das Fahrzeug kurze Zeit später in der Elsastraße anhalten und überprüfen. Im Zuge der Verkehrskontrolle stellten die Beamten einen deutlichen Marihuanageruch aus dem Fahrzeug fest. Da sich gegen die Insassen (21, 24, 45) des Pkw der Verdacht des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ergab, wurden das Fahrzeug sowie die Personen selbst durchsucht. Die Beamten stellten eine Dose mit ca. 30 Gramm Marihuana hinter dem Fahrersitz fest.
Im weiteren Verlauf der Maßnahme versuchte der Fahrer (45) einen Beutel mit vermeintlichen Betäubungsmitteln (Btm) in den Mund zu stecken. Dieses konnte durch die Polizeibeamten verhindert werden. Der 45-jährige Fahrer leistete dabei Widerstand und wurde hierbei leicht verletzt. Die 21-jährige Beifahrerin versuchte während der polizeilichen Maßnahme, mutmaßliches Dealgeld in Höhe von 450 Euro aus dem Pkw zu werfen. Durch Herbeirufen weiterer Polizeikräfte konnten schließlich alle drei Insassen vorläufig festgenommen werden.
Die Anschlussdurchsuchung wurde mithilfe des Diensthundes “Gina” fortgeführt. Im Pkw fand der Hund ca. 75 Gramm Amphetamine, geringe Mengen Heroin, Kokain und Haschisch. Des Weiteren stellten die Beamten diverse Mobiltelefone, Verpackungsmaterialen, weitere Btm-Utensilien sowie insgesamt 870 Euro mutmaßliches Dealgeld sicher.
Die Beamten bemerkten bei der Durchsuchung des Fahrzeuges, dass die Innenverkleidung des VW Golf zum Teil präpariert war, mutmaßlich um mögliches Btm zu verstecken bzw. zu transportieren.
Weitere Ermittlungen ergaben, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ein Fahrzeug ohne eine gültige Fahrerlaubnis geführt hat. Außerdem bestand bei dem geführten VW Golf kein Versicherungsschutz.
Der 45-Jährige Iraker wurde nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen einem Haftrichter zugeführt. Die 21-jährige Deutsche sowie der 24-jährige deutsche Mitfahrer wurden nach erkennungsdienstlicher Behandlung entlassen, da keine Haftgründe vorlagen.
Schö.
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