Mi. Okt 23rd, 2024
Hamburg (ots) – Zeit: 31.01.2019 bis 02.02.2019, jeweils 16:00 bis 01:00 Uhr Ort: Hamburger Stadtgebiet sowie umliegende Bundesautobahnen (BAB)

Die Verkehrsdirektion Ost (VD 3) führte mit fünf ProViDa-Fahrzeugen (Proof-Video-Data) im genannten Zeitraum zielgerichtete Verkehrskontrollen zur Bekämpfung der Hauptunfallursachen und aggressivem Fahrverhalten von Fahrzeugführern durch. Insgesamt wurden 92 Fahrzeuge und 113 Personen überprüft.

Die mit Mess- und Kamerasystemen ausgerüsteten zivilen Fahrzeuge dokumentierten insgesamt 64 Geschwindigkeits- oder Abstandsverstöße, für welche die Fahrzeugführer mit einem Fahrverbot rechnen müssen.

Insgesamt kam es zu folgenden Verkehrsstraftaten:

– 7 x Fahren ohne Fahrerlaubnis – 1 x Fahren unter Alkoholeinfluss – 1 x Besitz von Betäubungsmitteln – 64 x Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit – 9 x Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln – 3 x missbräuchliche Benutzung von Mobiltelefonen – 10 x Rotlichtmissachtung – 8 x Mängelmeldungen (aufgrund technischer Mängel oder nicht Mitführen von Ausweisdokumenten

Die höchste gemessene Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 110 km/h. Ein 22-jähriger deutscher Fahranfänger, der seine Fahrerlaubnis erst im Dezember 2017 erlangte, befuhr mit einem gemieteten Pkw Audi die BAB 255 in Richtung stadteinwärts. Er fuhr mit 190 km/h anstatt der zulässigen 80 km/h. Den Fahrer erwartet ein Bußgeld in Höhe von 1.200 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister sowie ein Fahrverbot von drei Monaten. Zudem muss er mit einer Nachschulung und einer Verlängerung der Probezeit rechnen.

Weitere Besonderheiten:

– Ein 25-jähriger Deutscher befuhr mit seinem Pkw Ford den Elbtunnel in Fahrtrichtung Süden mit 160 km/h anstatt der zulässigen 80 km/h. – Ein 50-jähriger Deutscher befuhr mit seinem Motorrad (Kawasaki) die Köhlbrandbrücke bei überfrierender Nässe mit 140 km/h anstatt der zulässigen 50 km/h. – Bei einem 28-jährigen deutschen Fahranfänger ergab ein freiwilliger Atemalkoholtest einen Wert von 0,74 Promille. – Ein 28-jähriger deutscher Fahranfänger befuhr die BAB 1 in Richtung Süden mit 188 km/h anstatt der zulässigen 120 km/h. – Ein 44-jähriger Deutscher befuhr die B5 in Richtung stadteinwärts mit 160 km/h bei erlaubten 80 km/h. – Mit einem VW T5 befuhr ein 21-jähriger Deutscher mit 142 km/ statt der erlaubten 80 km/h. – Ein 36-jähriger Deutscher, welcher bislang noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis war und zudem auf einem Auge erblindet war, fuhr alkoholisiert mit dem Pkw seiner Frau. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,37 Promille.

Die Polizei wird auch in Zukunft zielgerichtete Maßnahmen durchführen, um die Sicherheit auf Hamburgs Straßen zu erhöhen.

Th.

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Polizei Hamburg Pressestelle Evi Theodoridou Telefon: +49 40 4286-56214 E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de www.polizei.hamburg

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