Hildesheim (ots)
Hildesheim (bli) – Auch an diesem Wochenende registrierte die Hildesheimer neben den bereits vermeldeten Alkoholfahrten diverse weitere Verkehrsdelikte, die jeweils zu Untersagungen der Weiterfahrt führten.
Am 07.10.223, gegen 19.45 Uhr, wurden durch eine Funkstreifenwagenbesatzung in der Bernwardstraße zwei e-Scooter-Fahrer angehalten. Diese wurden durch einen 21-jährigen bzw. eine 18-jährige aus Hildesheim geführt. Die Beamten stellten fest, dass sich an beiden Elektrokleinstfahrzeugen kein Versicherungskennzeichen befand und auch kein Haftpflichtversicherungsschutz vorlag. Gegen beide Personen wurden Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Gegen 03.15 Uhr(08.10.23) sollte der Pkw eines 21-jährigen aus Nordrhein-Westfalen durch eine Funkstreifenwagenbesatzung auf dem Kennedydamm stadteinwärts zum Zweck einer Verkehrskontrolle angehalten werden. Entgegen der Anhaltezeichen versuchte sich der 21-jährige mit seinem Pkw der Kontrolle durch Flucht zu entziehen. Mit offensichtlich weit überhöhter Geschwindigkeit innerorts, Wenden über Grünstreifen und Befahren von Fahrstreifen des Gegenverkehrs setzte der 21-jährige über die Bavenstedter Straße und die B 6 in Richtung Steuerwalder Straße fort, bevor er dort eingeholt und gestoppt werden konnte. Im Rahmen der folgenden Maßnahmen konnte festgestellt werden, dass der 21-jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Neben einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erwarten den 21-jährigen nun weitere Ermittlungsverfahren wegen eines verbotenen Kfz-Rennens sowie Gefährdung des Straßenverkehrs aufgrund zusätzlicher Anhaltspunkte für eine Beeinflussung durch Betäubungsmittel. Dem 21-jährigen wurde entsprechend eine Blutprobe entnommen. Die weiteren Ermittlungen hierzu dauern an.
Gegen 03.30 Uhr kontrollierte eine Hildesheimer Funkstreifenwagenbesatzung in der Lilienthalstraße den 18-jährigen Fahrzeugführer eines Pkw.
Im Rahmen der Kontrolle ergaben sich bei dem 18-jährigen aus dem Landkreis Peine Anhaltspunkte für die Beeinflussung durch Betäubungsmittel. Ein entsprechender Test verlief positiv auf Amphetamine. Dem 18-jährigen wurde daraufhin eine Blutprobe entnommen. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Dem 18-jährigen drohen nun im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eine Geldbuße von mindestens 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und ggf. weitere fahrerlaubnisrechtliche Schritte.
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