“Die zuständige Staatsanwaltschaft hat die ihr obliegende, rechtliche Prüfung des geschilderten Sachverhalts vorgenommen. Dabei kommt sie zu dem Schluss, dass hier kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten feststellbar ist. Dennoch hat sich bei diesen Ermittlungen der zugrunde liegende Sachverhalt bestätigt”, fasste Polizeipräsident Albers die Entscheidung zusammen.
Er betonte, dass dies für ihn eine Bestätigung seines Entschlusses sei, die Wertvorstellungen des SEK überprüfen zu lassen. “Auch wenn das Verhalten nicht strafbar ist, dulde ich derartige Rituale nicht in meinem Haus. In diesem Zusammenhang werden nun die ruhenden, disziplinarrechtlichen Ermittlungen wieder aufgenommen”, hob Herr Albers hervor.
Aus Gründen der Neutralität hat der Polizeipräsident das Innenministerium gebeten, die Disziplinarverfahren durch eine andere Behörde führen zu lassen. (kk)
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