Heute (15. Oktober) hat das Verwaltungsgericht Köln das Verbot der Versammlung weitgehend bestätigt. Es hat in seinem Beschluss die Gefahrenprognose der Polizei geteilt. Das Verbot des Demonstrationszuges hat das Gericht für rechtmäßig erachtet. Bezüglich der stationären Kundgebung wurde jedoch dem Antrag des Anmelders mit der Maßgabe entsprochen, dass eine Kundgebung stattfinden kann. Allerdings darf das Polizeipräsidium Köln Auflagen zum Beispiel bezüglich des Ablaufs, des Ortes und der Dauer der Kundgebung anordnen.
Die Polizei Köln wird dennoch gegen diesen Beschluss beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde einlegen.
“Ich rechne weiterhin mit schweren Ausschreitungen und Krawallen durch die Teilnehmer. Diese Prognose hat das Verwaltungsgericht in vollem Umfang bestätigt. Daher ist die Entscheidung, eine Standkundgebung zuzulassen, für mich nicht nachvollziehbar. Ich werde weiterhin alles tun, das Verbot aufrechtzuerhalten”, so Wolfgang Albers. (af)
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