Gegen 23.15 Uhr parkte der Siegburger seinen Pkw direkt vor der Wache. Im Beisein seiner Liebsten berichtete der Fahrer dem wachhabenden Beamten von einem Beziehungsstreit. Seine Partnerin habe ihm Kokainkonsum unterstellt. Tatsächlich habe er sich lediglich allergiebedingt die Nase geschnäuzt. Der Bitte nach einem unumstößlichen Beweis kamen die uniformierten Streitschlichter nach und boten dem jungen Mann zur Wahrheitsfindung einen Drogentest an. Als sich der Teststreifen verfärbte und Drogenkonsum anzeigte, räumte der Fahrzeugführer ein, ein paar Tage zuvor Kokain genommen zu haben. Seinen Einwand: “Aber ich bin schon längst wieder nüchtern!” ließen die Beamten nicht gelten und ordneten eine Blutprobe zum Nachweis der Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss an. Schließlich war der 22-Jährige mit seinem Auto bis zur Autobahnwache gefahren.
Ob der Berauschte die drohende Strafe als Wettschuld versteht, ist hier nicht bekannt. Mit der Entnahme der Blutprobe zeigte er sich jedoch ehrenhaft einverstanden. Die Beamten leiteten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein und untersagten ihm die Weiterfahrt. (cs)
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