Bei der Schlichtung einer körperlichen Auseinandersetzung sind in der vergangenen Nacht (3. Oktober) zwei Polizisten in der Kölner Innenstadt von zwei Männern (22, 23) angegangen und erheblich verletzt worden. Die Beamten sind bis auf weiteres nicht dienstfähig.
Gegen 0.10 Uhr bemerkte eine Streifenwagenbesatzung am Barbarossaplatz eine Schlägerei zwischen mehreren Männern. Die Aufforderung der Beamten, sich zu trennen, kamen die Personen jedoch nicht nach. Erst unter Einsatz von Pfefferspray gelang es, die Parteien zu trennen. Ein Mann aus dieser Gruppe, der nach Zeugenangaben einem anderen Beteiligten zuvor einen Zahn ausgeschlagen haben soll, rannte Richtung Zülpicher Platz. Bei der Nacheile hinderte einer der zuvor an der Schlägerei Beteiligten (22) eine Beamtin, die Verfolgung fortzusetzen, wodurch dem Verfolgten die Flucht gelang.
Nachdem ein weiterer Beamter seiner Kollegin zur Hilfe eilte und den 22-Jährigen von einem Angriff abhalten wollte, bäumte sich dieser aggressiv auf und wollte offensichtlich zuschlagen. Als die Polizisten ihn davon abhalten und fesseln wollten, sträubte er sich dagegen massiv und schlug weiter um sich.
Plötzlich kam ein weiterer Mann (23) auf die Beamten zugelaufen und versuchte sie mit einem Sprungtritt zu attackieren – offensichtlich, um die Beamten von der Fesselung des 22-Jährigen abzuhalten. Anschließend leistete auch der 23-Jährige erheblichen Widerstand, indem er die Polizistin an den Haaren zog und einen Beamten in Arm und Hand biss. Weiterhin versuchte der 22-Jährige, die Dienstwaffe eines Polizisten zu entreißen. Erst mit Unterstützung weiterer Kräfte gelang es, die beiden Aggressiven zu fesseln.
Ein Polizist erlitt eine Schädelprellung und Bisswunden, die attackierte Beamtin blutige Hautabschürfungen und Prellungen. Beide wurden mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus eingeliefert und sind bis auf weiteres nicht dienstfähig.
Die angetrunkenen Angreifer wurden in Gewahrsam genommen. Bei ihrer Durchsuchung wurden Drogen aufgefunden. Beide erwartet nun ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Polizeibeamte, Strafvereitelung, Gefangenenbefreiung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. (lf)
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