So. Jun 30th, 2024

Wetzlar: Polizeistreife stellt Schnellfahrer und legt Strafanzeige vor –

Nach einem sogenannten Einzelrennen Mitte September in Wetzlar kommt auf einen 29-jährigen Mercedesfahrer ein Strafverfahren wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens zu. Neben dem Ausrichten oder Durchführen von nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen sowie der Teilnahme an solchen, sanktioniert der §315d des Strafgesetzbuches (verbotene Kraftfahrzeugrennen) auch denjenigen Schnellfahrer, der sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. In den letztgenannten Fällen spricht man von Einzelrennen.

Einer Streife der Wetzlarer Polizei fiel um 21.30 Uhr des 15. Septembers der hochmotorisierte Mercedes stark beschleunigend in der Westendstraße auf. Die Polizisten nahmen die Verfolgung des Boliden auf und stoppten ihn an der Einmündung zum Magdalenenhäuser Weg. Beim Nachfahren erreichte der Funkwagen Geschwindigkeiten bis zu 110 Km/h, obwohl dort maximal 50 km/h erlaubt sind. Der Benzfahrer folgte bei dieser Geschwindigkeit der sogenannten Ideallinie und geriet dabei auch auf die Gegenfahrbahn. Die Straße ist recht breit ausgebaut und hat einen schlangenlinienförmigen Verlauf. An ihr münden verschiedene Grundstücksein- und Ausfahren und sie dient als Zu- und Abfahrt des Wohnviertels “Westend”. Diese Umstände machen deutlich wie gefährlich die rücksichtslose Fahrweise für einbiegende Fahrzeuge oder die Fahrbahn betretende Fußgänger hätte werden können. Insbesondere, wenn sie davon ausgehen, dass dort nicht schneller als 50 km/h gefahren wird.

Dem Raser droht nun eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Zudem fertigen die Polzisten eine Mitteilung an die Führerscheinstelle.

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Laura Jahn

Von Laura

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