So. Aug 18th, 2024

Im vergangenen Monat warnten Polizei Essen und Polizei Oberhausen vor illegalen CBD-Produkten, die Verkäufer an unterschiedlichen Verkaufsstellen öffentlich anbieten.

Auch wenn diese Produkte nur einen vergleichsweise geringeren Rausch-Effekt erzeugen können, sind Verkauf und Erwerb und damit auch der Besitz dieser Cannabisprodukte nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) grundsätzlich strafbar.

Donnerstagnachmittag (20.5.) informierten besorgte Bürger die Polizei Oberhausen über verdächtige CBD-Produkte, die in einem Verkaufsaufsteller im Kassenbereich einer Tankstelle an der Kirchhellener Straße angeboten wurden.

Eine Streifenwagenbesatzung fand dort tatsächlich zahlreiche Produkte der Firma FRANKY’S FARM, die als “Hanfblütentee” mit einem Wirkstoffgehalt von weniger als 0,2% THC zum Verkauf angeboten wurden.

Selbst wenn der angebotene CBD Hanf teilweise den 0,2% THC Gehalt entgegen der Angaben übersteigen sollte, ist dieser Gehalt letztlich unerheblich. Denn durch den Verkauf von THC-haltigem und konsumfähigem Material, macht sich der Betreiber wegen Handel und der Käufer wegen Besitzes von Betäubungsmitteln strafbar.

Den Verkäufer erwartet beim Verkauf sogar ein Strafverfahren wegen illegalen gewerblichen Handel von Betäubungsmitteln, welches mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bestraft wird (gem. §29 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 BtMG).

Nach Rücksprache mit dem Rauschgiftkommissariat wurden der gesamte “Warenbestand” von über 100 Produkten sichergestellt.

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