So. Nov 10th, 2024

Am Freitagvormittag klingelte das Festnetztelefon einer 69-jährigen Frau in Alfhausen. Eine weinerliche Frauenstimme gab sich als Tochter der Angerufenen aus und berichtete mit tränenerstickter Stimme von einem Verkehrsunfall, bei dem sie eine Frau totgefahren habe. Die Angerufene stand augenblicklich unter Schock, ihre echte Tochter hatte sich gerade erst ein neues Auto gekauft. Das Telefongespräch wurde übergeben und eine falsche Beamtin der “Polizeistation Osnabrück” meldete sich. Die von der Tochter getötete Frau habe einen pflegebedürftigen Partner hinterlassen, für den nun ein Pflegeplatz finanziert werden müsse. Um seine Betreuung zumindest bis zum Jahresende sicherzustellen, müssten 20.000 Euro beschafft werden. Mit der Zahlung dieser Summe entginge die Tochter auch einer Haftstrafe.

Als die 69-Jährige nach dem Unfallort fragte, blieben ihr die Betrüger eine Antwort schuldig. Weitere Nachfragen wurden abgeblockt mit dem Hinweis, dass das Gespräch mitgeschnitten würde und sie sowieso niemandem von dem Unfall berichten dürfe.

Glücklicherweise ging die Angerufene trotz ihres Schockzustandes auf keine Geldforderungen ein, das Telefonat wurde beendet. Die Frau nahm Kontakt zu ihrem Sohn auf und der kontaktierte seine Schwester, die von nichts wusste und der es gut ging.
Die Polizei wurde eingeschaltet und eine Strafanzeige erstattet. Erst durch die intensive Betreuung durch ihren Sohn und einen Polizeibeamten erholte sich die 69-Jährige allmählich von ihrem Schock.

Die Polizei nimmt diese Tat zum Anlass, erneut vor betrügerischen Anrufen zu warnen. Insbesondere sogenannte “Schockanrufe” nehmen seit einiger Zeit zu. In Abgrenzung zum klassischen Enkeltrickbetrug bieten Schockanrufe die Möglichkeit, auch deutlich jüngere Opfer zu überrumpeln. Häufig geht es um tödliche Unfälle oder Unfälle mit hohen Sachschäden, die ein Angehöriger verursacht haben soll. Um eine drohende Haftstrafe für den Verwandten abzuwenden, sind eine größere Menge Bargeld, Schmuck oder Wertgegenstände notwendig.

Angerufene sollten keinesfalls irgendwelche Zahlungen vornehmen. Es gibt keine Situationen, die durch eine Rücksprache mit Verwandten, Bekannten oder der Polizei gefährdet würden. Von den Betrügern getätigte Aussagen, dass die Preisgabe der Informationen sich nachteilig auswirken könnte oder sogar strafbar ist, dienen ausschließlich der Aufrechterhaltung der Betrugsmasche.

Wer einen Betrug frühzeitig erkennt, sollte das Gespräch kommentarlos beenden und anschließend eine Anzeige bei der Polizei erstatten.

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