Gestern Morgen kontrollierte die Polizei in Westheim den Fahrer eines Kleintransporters. Dabei fiel den Beamten das an der Frontscheibe befestigte Handy des Fahrers auf. Auf diesem war eine sogenannte Blitzerwarnapp geöffnet und aktiviert. Ziel dieser Apps ist es, vor Geschwindigkeitsmessanlagen zu warnen. Was gibt es dabei generell zu beachten? In Deutschland ist jede automatisierte Warnung vor Geschwindigkeitsmessanlagen verboten. Technische Geräte darf man nicht betreiben und noch nicht einmal betriebsbereit mitführen. Navigationsgeräte, die Blitzer anzeigen und Blitzer-Apps im Smartphone dürfen zudem nicht verwendet werden. Nur vor Fahrtantritt dürfen Autofahrer diese Blitzer-Apps benutzen. Zum Beispiel, um sich über Verkehrskontrollen entlang der Strecke zu informieren. Während der Fahrt dürfen sie diese Software nicht nutzen. Auf den Fahrer kommt nun ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro zu.
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