Am Montagmorgen fiel den Polizeibeamten im Rahmen der Streife in Buchholz (WW) ein Fahrzeugführer auf, der an seinem PKW einen Anhänger mit entsiegelten Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum führte. Die anschließende Verkehrskontrolle ergab, dass der Anhänger derzeit nicht zugelassen ist. Das angebrachte Kennzeichen war bis 2019 auf einen PKW des Beschuldigten zugelassen. Offensichtlich versuchte der Beschuldigte das Fehlen des amtlichen Siegels durch aufschmieren von Kupferpaste zu verschleiern. Ihm wurde die Weiterfahrt mit dem Anhänger untersagt. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und des Kennzeichenmissbrauches.
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