Am 22.01.2021, gegen 01.20 Uhr wurden im Rahmen einer Verkehrskontrolle bei dem Fahrzeugführer eines Pkw starker Atemalkoholgeruch und drogentypische Auffälligkeiten festgestellt. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,35 Promille. Der 22-jährige Proband führte keine Personalpapiere bei sich und gab seine Personalien gegenüber den eingesetzten Beamten mündlich an. Während er zur Entnahme einer Blutprobe zur Dienststelle verbracht wurde räumte er ein, zunächst die Personalien seines älteren Bruders angegeben zu haben. Als Grund dafür gab er an, nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Die sei ihm aufgrund von mehreren Trunkenheitsfahrten in der Vergangenheit bereits entzogen worden. Letztendlich gab er seine richtigen Personalien an, die nach einem Abgleich mit dem polizeilichen Informationssystem bestätigt wurden. Der Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt. Gegen den Mann wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet.
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