Gegen 01.20 Uhr war ein 27-Jähriger mit zwei Beifahrern in einem Smart in Heiningen unterwegs. In einer Kurve im Übergang der Bezgenrieter Straße in die Lindenstraße kam er von der Fahrbahn ab. Er fuhr zunächst über den Gehweg bevor er frontal gegen einen Schildermast prallte und zurück auf die Straße abgewiesen wurde. Bei dem Unfall erlitten alle drei Insassen im Alter von 23 bis 27 Jahren zum Teil schwere Verletzungen. Rettungskräfte behandelten die Verletzten und brachten sie in eine Klinik. Da der Fahrer deutlich unter Alkoholeinfluss stand, durfte er neben einer Blutprobe auch gleich seinen Führerschein abgeben. Ihn erwarten nun mehrere Strafanzeigen sowie ein Fahrverbot.
Gegen 01.20 Uhr war ein 27-Jähriger mit zwei Beifahrern in einem Smart in Heiningen unterwegs. In einer Kurve im Übergang der Bezgenrieter Straße in die Lindenstraße kam er von der Fahrbahn ab. Er fuhr zunächst über den Gehweg bevor er frontal gegen einen Schildermast prallte und zurück auf die Straße abgewiesen wurde. Bei dem Unfall erlitten alle drei Insassen im Alter von 23 bis 27 Jahren zum Teil schwere Verletzungen. Rettungskräfte behandelten die Verletzten und brachten sie in eine Klinik. Da der Fahrer deutlich unter Alkoholeinfluss stand, durfte er neben einer Blutprobe auch gleich seinen Führerschein abgeben. Ihn erwarten nun mehrere Strafanzeigen sowie ein Fahrverbot.
Gegen 01.20 Uhr war ein 27-Jähriger mit zwei Beifahrern in einem Smart in Heiningen unterwegs. In einer Kurve im Übergang der Bezgenrieter Straße in die Lindenstraße kam er von der Fahrbahn ab. Er fuhr zunächst über den Gehweg bevor er frontal gegen einen Schildermast prallte und zurück auf die Straße abgewiesen wurde. Bei dem Unfall erlitten alle drei Insassen im Alter von 23 bis 27 Jahren zum Teil schwere Verletzungen. Rettungskräfte behandelten die Verletzten und brachten sie in eine Klinik. Da der Fahrer deutlich unter Alkoholeinfluss stand, durfte er neben einer Blutprobe auch gleich seinen Führerschein abgeben. Ihn erwarten nun mehrere Strafanzeigen sowie ein Fahrverbot.