Mögliche Freiheitsberaubung Samstagabend wurde durch einen Zeugen mitgeteilt, dass es gegen 20:40 Uhr in der Weichselstraße zu einem Vorfall gekommen sei. Dort sei eine weibliche Person möglicherweise gegen ihren Willen in einen weißen Kleinwagen gezerrt worden. Der Zeuge habe dann noch eine lautes Streitgespräch vernommen. Die weiteren Umstände bleiben völlig unklar. Weitere Ermittlungen erbrachten bisher keine weiteren Erkenntnisse. Weitere Zeugen oder die Beteiligten werden gebeten, sich zur Klärung des Sachverhalts an die Polizei, Tel.: 04421/942-215, zu wenden.
Einbruch in Kleingarten Samstag zeigte ein Kleingartenbesitzer an, dass in den vergangenen Wochen in seinen Kleingarten am Neuengrodener Weg eingebrochen worden sei. Es sei Gartengerät entwendet worden. Augenscheinlich wurde der Zutritt durch Aufhebeln erlangt. Die Ermittlungen dauern an.
Kellereinbrüche Sonntag wurde der Einbruch in vier Kellerräume in der Pommerschen Straße angezeigt. Ein gleichartiger Sachverhalt wird für 15 Kellerräume in der Ebertstraße gemeldet. Über Diebesgut ist bisher nichts bekannt. Die Ermittlungen dauern an.
Einbruchversuch Samstagmittag wurde versucht, das Schloss einer Wohnungstür in der Peterstraße zu knacken. Ein Eindringen in die Wohnung gelang nicht. Das Türschloss wurde beschädigt.
Trunkenheitsfahrten Samstag, kurz vor Mitternacht, fuhr der Fahrer eines Pkw auf einen Hinterhof an der Gökerstraße, als er durch eine Funkstreife kontrolliert werden sollte. Dort wurde durch die Funkstreifenbesatzung beobachtet, dass man versuchte, einen Fahrertausch mit dem Beifahrer durchzuführen. Dieses misslang. Der tatsächliche Fahrer war nicht im Besitz eines Führerscheins. Bei dem 44-jährigen wurde deutlich Alkoholkonsum festgestellt. Es wurde eine Blutprobe entnommen und eine Strafanzeigen gefertigt. Zudem wurde festgestellt, dass für die Person ein Haftbefehl vorlag, der anschließend vollstreckt wurde. Der Beifahrer in diesem Fall fiel gegen 01:00 Uhr am Sonntag im selben Pkw derselben Funkstreife auf. Der 62-jährige war zum dem Zeitpunkt noch im Besitz eines Führerscheins, hatte allerdings auch dem Alkohol zugesprochen. Ein Test ergab einen Wert von 2 Promille. Nach der erforderlichen Blutprobe wurde der Führerschein beschlagnahmt.
Ebenfalls ohne Führerschein, dafür aber auch mit Alkohol im Blut wurde am Samstag gegen 04:00 Uhr ein 21-jähriger mit seinem Pkw im Wiesenhof festgestellt. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Fahren ohne Fahrerlaubnis Samstagabend wurde ein 74-jähriger Rollerfahrer auf der Bismarckstraße überprüft. Er war nicht im Besitz der erforderliche Fahrerlaubnis, so dass es auch hier zu einer Strafanzeige kam.