Sa. Okt 5th, 2024

Köln (ots)

Für einen VW mit EA288-Motor kann ein Käufer Schadenersatz wegen Manipulation beim Abgas-Verhalten verlangen – auch wenn kein Rückruf erfolgte und der Motor vom Kraftfahrtbundesamt zugelassen wurde: So entschied das Landgericht Mannheim im Fall einer Klägerin, die von der Verbraucherrechtskanzlei Decker & Böse vertreten wurde (Az: 6 O 329/20). Die Entscheidung reiht sich ein in eine Serie von positiven Urteilen für Kläger mit EA288-Motor, die für VW nun zur zweiten Runde im Diesel-Skandal wird.

Der Diesel-Motor EA288 ist der Nachfolger des EA189, bei dem schon seit Jahren klar ist, dass die Abgaswerte manipuliert wurden. Der Volkswagen-Konzern hat nach eigenen Angaben allein in Deutschland rund 2,4 Millionen Fahrzeuge mit EA189 zurückgerufen. Dies geschah auf Anordnung des Kraftfahrtbundesamtes. Der Nachfolge-Motor EA288 sei hingegen nicht betroffen, erklärte der Automobilbauer 2015 ausdrücklich in einer Medienmitteilung.

EA288 Motor: Kein Persilschein vom Kraftfahrt-Bundesamt

Das sehen nun immer mehr Gerichte anders. Das Landgericht Mannheim verwarf die Abwehr-Argumente von VW, der EA288 sei in Ordnung, schließlich habe der Dieselmotor eine Typgenehmigung vom Kraftfahrt-Bundesamt erhalten und ein Rückruf sei weder angeordnet worden noch freiwillig erfolgt. Das Landgericht Mannheim entschied, dass das Kraftfahrtbundesamt für die juristische Beurteilung des EA288 bedeutungslos sei. In größter Klarheit heißt es im dem Urteil:

Eine Rechtsausübungspraxis einer Behörde begründet weder deren Rechtmäßigkeit noch eine Vermutung dafür. Dass das Kraftfahrzeugbundesamt den streitgegenständlichen Pkw bislang nicht zurückgerufen hat, ist unerheblich.

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Laura Jahn

Von Laura

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