Private und institutionelle Anleger können in P&R Container investieren. Nun gibt es beunruhigende Nachrichten vom Marktführer. Der Vertrieb für die aktuellen Produkte wurde überraschend eingestellt.
Ein Blick auf die Homepage der P&R Gruppe zeigt, dass das Container-Angebot Nr. 5005 am 7. März 2018 geschlossen wurde. Zudem berichtet “Stiftung Warentest”, dass die Vertriebspartner mit aktuellem Schreiben aufgefordert worden seien, keine neuen Verträge mehr für die Angebote Nr. 5005 und 6005 abzuschließen. Nähere Informationen zu den Hintergründen werden nicht geliefert. Es heißt lediglich, dass der Vertrieb aus “aktuellem Anlass” eingestellt werden solle.
Über den konkreten Anlass kann nur spekuliert werden. Schwierigkeiten bei der P&R Transport-Container GmbH dürften allerdings nicht ganz neu sein. Schon am 2. März 2018 berichtete “Fonds professionell” online, dass es zu Verzögerungen bei den Auszahlungen an die Anleger kommt. Wie die P&R-Gruppe demnach mitgeteilt hat, soll es sich um die Auszahlung der Q.IV 2017 Miete sowie die Auszahlung von fälligen Rückkäufen mit Ablaufdatum 27. bis 30. Dezember 2017 handeln. Die fälligen Mieten bzw. Rückkäufe sollten bis Mitte März 2018 geleistet werden.
Nach Ansicht der Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte sendet die P&R-Gruppe damit beunruhigende Signale an die Anleger, die über die Hintergründe der aktuellen Entwicklungen im Unklaren gelassen werden. Es sei zwar nichts über mögliche Zusammenhänge zwischen Zahlungsverzögerungen und dem Vertriebsstopp bekannt, dennoch sollten die Anleger wachsam sein. Denn die Schwierigkeiten beim Anbieter für Container-Investments könnten größer sein als zunächst vermutet. Dazu passen Zahlen, die das Handelsblatt am 8. März 2018 veröffentlicht hat. Demnach überschreiten die Auszahlungen an die Anleger schon seit 2014 deutlich die Einnahmen durch die Endvermietung der Container.
Insgesamt häufen sich die negativen Nachrichten für die Anleger, die von der aktuellen Entwicklung zutiefst beunruhigt sein dürften. Auch wenn die Krise im Containergeschäft eigentlich überwunden schien, werden nun doch unwillkürlich Erinnerungen an die Magellan-Pleite 2016 geweckt. Um finanziellem Schaden vorzubeugen, können sich Anleger frühzeitig über ihre rechtlichen Möglichkeiten bis hin zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen informieren. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden.
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