Fr. Aug 23rd, 2024

Berlin (ots) – Als Rechtsanwälte von Domkapitular Pfarrer Dr. Dominik Meiering weisen wir aus Anlass einer Berichterstattung in “BILD” vom 22.05.2021 auf Folgendes hin:

Die Berichterstattung der BILD ist eine eklatant rechtswidrige Verdachtsberichterstattung über unseren Mandanten.

Zentrale Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung ist ein sog. Mindestbestand an Beweistatsachen für eine ausgesprochene Verdächtigung. Aus der Berichterstattung der BILD ergibt sich jedoch selbst, dass es an einem Mindestbestand an Beweistatsachen gegen unseren Mandanten fehlt. Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass eine Übernahme der Berichterstattung rechtswidrig wäre.

Da von der eklatant rechtswidrigen Verdachtsberichterstattung der BILD eine erhebliche Prangerwirkung ausgeht, hat unser Mandant uns damit beauftragt, rechtliche Schritte gegen BILD einzuleiten. Wir sind weiterhin beauftragt, auch gegen eventuelle weitere rechtswidrige Berichterstattungen vorzugehen und fordern daher nochmals eindringlich dazu auf, von einer Übernahme der Berichterstattung Abstand zu nehmen.

Schertz Bergmann Rechtsanwälte

Pressekontakt:

Schertz Bergmann RAe
Rechtsanwältin Kerstin Schmitt
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin

ks@schertz-bergmann.de

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