Wie in den vergangenen Jahren gehören auch in diesem Sommer die Themen Starkregen, Dauerregen und Überflutungen zu regelmäßig wiederkehrenden Nachrichten. Vor allem für Menschen in Hochwassergebieten entstehen immer wieder hohe Kosten für die Schadensbeseitigung. Laut Bundesregierung werden bis zu 70 Prozent der Gebäudeschäden durch austretendes Heizöl verursacht. Da sich der fossile Energieträger auch wassergefährdend auswirkt, tritt am 05. Januar 2018 in hochwasserbedrohten Regionen eine Gesetzesregelung in Kraft, die Neuinstallationen von Heizöltanks verbietet. Andreas Stücke, Hauptgeschäftsführer des deutschen Verbandes Flüssiggas (DVFG), legt Verbrauchern in betroffenen Gebieten die Alternative Flüssiggas nahe.
Zuletzt war es 2013 in Bayern und vor allem in Sachsen-Anhalt zu Regenfällen von historischem Ausmaß gekommen, als binnen einer Woche fast 23 Billionen Liter vom Himmel fielen. Im Landkreis Stendhal wurde gar der Katastrophenfall ausgerufen, nachdem in Folge eines Dammbruchs die Elbe mehrere Dörfer überschwemmt hatte. Zahllose Menschen waren von den Fluten betroffen, viele verloren ihre Häuser, Landwirte ihre Existenzgrundlage. Damals hatte PROGAS, einer der bundesweit führenden Flüssiggasversorger, eine Sofort-Hilfe-Aktion inklusive Telefon-Hotline gestartet. Auf diesem Weg konnten die Behälter Tausender Kunden wieder einsatzfähig gemacht werden. “Bei Heizölanlagen wäre dies nicht möglich gewesen”, berichtet Reinhard Hahn, Energieexperte von PROGAS, der damals vor Ort gewesen ist. “Kontaminierte Häuser konnten in den meisten Fällen nur noch abgerissen werden. Das Ausströmen von Flüssiggas hingegen schadet den Gebäuden nicht und hat praktisch keine Auswirkungen auf die Umwelt.”
Auch aufgrund dieser Erfahrung begrüßt PROGAS das neue Gesetz für Hochwasserregionen. Christian Osthof, Marketingleiter bei dem Versorgungsunternehmen, macht auf einen besonderen Vorteil des mobilen Energieträgers aufmerksam: “Flüssiggas verbrennt fast rückstandslos und ist nicht wassergefährdend. Es darf daher sogar in Natur- und Wasserschutzgebieten zum Einsatz kommen.”
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