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Bamberg, 20.06.2017. In dieser Woche macht Wolfgang Dippold, Immobilienexperte und Vorstand der PROJECT Investment Gruppe aus Bamberg, auf ein kürzlich gefälltes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe aufmerksam. Aus diesem Urteil vom 02. Juni 2017 geht nämlich hervor, dass Bauherren auf ihrem Grundstück Platz für die Dämmung lassen müssen. „Wer ein Haus baut und dieses direkt an der entsprechenden Grundstücksgrenze platziert, muss ausreichend Platz für die Wärmedämmung im Vorfeld einkalkulieren“, so Wolfgang Dippold von der PROJECT Investment Gruppe. „Kommt es nämlich wie in den verhandelten Fall zu einem Streit mit den Nachbarn, stehen die Chancen der Eigentümer nämlich schlecht“, so Dippold. In dem konkreten Fall ging es um einen Immobilienbesitzer im Berliner Stadtteil Köpenick, der seit Jahren mit seinen Nachbarn zerstritten ist, da er nachträglich eine Dämmschicht an der Seitenwand des Mehrfamilienhauses angebracht hatte. Dies wäre grundsätzlich kein Problem gewesen, hätte die Dämmschicht nicht ein paar Zentimeter über die Grundstücksgrenze der Nachbarn geragt“, so Wolfgang Dippold aus Bamberg weiter. Der Eigentümer wollte die Wand auch noch verputzen und streichen, doch der Nachbar ließ sich auf keinen Kompromiss dieser Art ein und akzeptierte keinen weiteren Millimeter auf seinem Grundstück. Laut BGH (Az. V ZR 196/16) verweigerte er dies auch zu Recht: Zwar gibt es ein Berliner Gesetz, welches Grundstückeigentümer zum Zwecke des Klimaschutzes verpflichtet, gleiches bei Nachbarn zu dulden. Dabei geht es aber generell eher um Altbauten, bei denen die Grundstücksgrenzen kaum noch erkennbar sind. „Da es sich in dem Fall um einen Neubau aus dem Jahre 2000 handelte, hätte die gesamte Immobilie von vorne herein so geplant werden müssen, dass die Wärmedämmung bedacht wird. Bauherren müssen demnach also für ihre Versäumnisse während der Planungsphase bezahlen“, erklärt Wolfgang Dippold von der PROJECT Investment Gruppe aus Bamberg abschließend.

Weitere Informationen unter: project-investment.de

Die PROJECT Investment Gruppe ist spezialisiert auf die Entwicklung, die Verwaltung und das Management von Kapitalanlagen im Bereich der Immobilienentwicklung. Seit 1995 beweist die Gruppe, dass es in jeder Marktsituation Erfolgs- und Stabilitätsstrategien mit Immobilien gibt und nutzt diese konsequent für ihre Investoren. Das rein eigenkapitalbasierte Produktportfolio umfasst die PROJECT Publikumsfondsreihe, sowie semi-professionelle und institutionelle Konzepte.

Christian Blank
PROJECT Investment Gruppe
Kirschäckerstraße 25
96052 Bamberg

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Christian Blank

Von Project

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