Finnland ist Vorreiter bei der Beseitigung regulatorischer Barrieren im Sinne der “smart mobility”. Als Teil der Entwicklung wird nun auch der Passagierluftverkehr in den Bereich der Dienstleistungen mit einbezogen, die verschiedene Verkehrsträger kombinieren. Bei der Überarbeitung des Transportdienstleistungsgesetzes wurde nun eine Regulierung zum Begriff “im Auftrag von Dritten”, in das Gesetz aufgenommen, das grundsätzlich für alle Verkehrsdienste gilt und nun auch Flugreisen umfasst. Diesbezügliche Bestimmungen, die Luftfahrt betreffend im Auftrag einer anderen Person zu handeln, wurde mit dem Gesetz 301/2018 in die Vorschriften über Verkehrsdienste aufgenommen und treten am 1. Januar 2019 in Kraft.
Einfache Nutzung von integrierten Verkehrsdienstleistungen
Die Regelung bezüglich des Handelns im Auftrag eines Dritten verpflichtet die Verkehrsdienstleister, einschließlich der Fluggesellschaften, ihre kundenkontobasierten elektronischen Benutzerschnittstellen auf Verlangen des Kunden auch anderen relevanten Dienstleistern zur Verfügung zu stellen. Fluggäste können so integrierte Verkehrsdienstleistungen nutzen, die auf bereits erfassten Kundendaten aufsetzen.
Auswirkungen in der Praxis
In der Praxis bedeutet das Handeln im Auftrag einer anderen Person, dass Tickets oder individuelle integrierte Mobilitätsdienste auch Transportscheine für alle Fluggesellschaften enthalten können, die in Finnland Dienstleistungen anbieten. Bei der Entstehung neuer kombinierter Mobilitätsdienste handelt der Mobilitätsdienstleister dabei als Agent des Kunden in Bezug auf die Fluggesellschaften. Die Fluggesellschaften müssen dabei in bestimmtem Umfang Anbietern auch die Möglichkeit offerieren, eigene Vielfliegerprogramme für derartigen kombinierte Dienste zu nutzen.
Folglich müssen Betreiber für technische Schnittstellen und einheitliche Verfahren sorgen, die für Fluggesellschaften idealerweise neue und kosteneffiziente Vertriebskanäle bieten. Die Partizipation in diesen neuartigen kombinierten intelligenten Mobilitätsdiensten führt nach Möglichkeit auch dazu, die Position des Flugverkehrs im Vergleich zu konkurrierenden Verkehrsträgern wie dem Schienenverkehr und sogar dem Privatwagen zu stärken, insbesondere auf kürzeren Strecken.
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