»”Er nannte Corona-Maßnahmen”Verbrechen” und versprach eine Mega-Klage. Nun erscheinen die Pläne eines Anwalts selbst immer mehr als Schwindel. … Außerhalb der Blase gab es Spott: Das Blog “Volksverpetzer”, das immer wieder kritisch berichtete, brachte ein Sparschwein heraus mit dem Aufdruck: “Fuell mich!”« So bei t-online am 22.09.2022: »Vermeintliche Sammelklage wegen Corona. Der Billionen-Euro-Schwindel” über den Rechtsanwalt Reiner Fuellmich vom sog. “Corona-Ausschuss”«. Anscheinend haben Reiner Fuellmich und andere, z. B. Rechtsanwältin Viviane Fischer, recht viel Geld bekommen von Menschen, die auf ein Ende der Corona-Maßnahmen hoffen. Natürlich wird genau zu prüfen sein, wieviel Geld von wem unter welchen Bedigungen gezahlt wurde und ob diesbzgl. Vorwürfe berechtigt sind gegen Fuellmich und Fischer, z. B. wegen Betrugs oder Veruntreuung.
Aber offenkundig ist das eigentliche Problem ganz anderer Natur. Denn zunächst ist doch die Frage, wie jemand überhaupt bezweifeln oder gar direkt bestreiten kann, dass sämtliche Corona-Maßnahmen absolut unverzichtbar waren und weiterhin sind. Denn eine außerordentliche Bedrohung wird üblicherweise auch mit außerordentlichen Schutzmaßnahmen eingedämmt. Und ob Covid-19 eine Bedrohung ist oder nicht, dafür entscheidend sind nicht Politiker, nicht Mediziner, nicht Wahlberechtigte, sondern schlicht die Fakten. Die Zahlen der Krankenfälle und Todesfälle sind jedem offen zugänglich. Jeder kann sich sofort problemlos vollkommene Klarheit darüber verschaffen. Die durchschnittliche Lebenserwartung ist bekannt, und das Durchschnittsalter derer, die als Corona-Tote gezählt werden, ist auch bekannt. Außerdem ist bekannt, wie genau die Diagnose “Covid-19” spezifiziert ist und wie genau darauf geachtet wird, dass Ärzte nicht fälschlich “Corona” auf den Totenschein schreiben. Angesichts der Allgegenwart von Corona in allen Bereichen des Alltags hat auch jeder Bürger die unbedingte Pflicht, sich darüber zuverlässig zu informieren.
Und es kann doch jeder sehen, dass selbst ständig belebte Großstädte in diesen Zeiten zeitweilig regelrecht Geisterstädte geworden sind. Unzählige Betriebe sind in Konkurs gegangen. Unzählige Betriebe haben geschlossen und werden nie wieder öffnen können. Welche andere Erklärung könnte es dafür geben, als dass unzählige Menschen schwer an Corona erkrankt oder gestorben sind? Zwar wäre theoretisch als andere Erklärung denkbar, dass das Volk einer Lüge glaubt oder wenigstens gehorcht. Aber ein solches Verhalten wäre doch völlig unentschuldbar, weil dafür nur verwerfliche Gründe in Betracht kämen wie Nicht-Wissen-Wollen (ignorantia affectata) oder Feigheit. Und ein solches Volk würde damit nicht handeln “im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott” – aber genau dies sind die Anfangsworte des Grundgesetzes. Wer würde behaupten, dass das Volk – oder jedenfalls die Mehrheit des Volkes – das Grundgesetz ablehnt?
Würde jemand an der Existenz von Covid-19 oder wenigstens an der Berechtigung von Corona-Schutzmaßnahmen zweifeln, dann würde er unstrittig nicht so handeln wie die Mehrheit des Volkes – was auch immer die Motive des Volkes sein mögen. Wie wäre ein solches Verhalten mit dem Grundsatz der Demokratie zu vereinbaren? Kann die Meinung einer Minderheit überhaupt richtig sein?
Der Vollständigkeit halber noch ein Gedankenspiel: Angenommen, die Mehrheit könnte falsch handeln – würde man dann als Anwalt für Wahrheit und Gerechtigkeit so handeln wie Fuellmich und der Corona-Ausschuss? Wenn man überzeugt wäre, im Recht zu sein, dann würde man zunächst fragen, bei wem die Beweislast liegt: Muss der Staat begründen, mit welchem Recht er Freiheitsrechte wie das Versammlungsrecht einschränkt oder aufhebt? Oder muss das Volk begründen, dass es Freiheitsrechte wie das Versammlungsrecht grundsätzlich und grundgesetzlich hat, und dass erst die Existenz einer Bedrohung bewiesen sein muss? Und erst falls diese Bedrohung tatsächlich bewiesen ist: Muss dann noch zusätzlich im einzelnen bewiesen werden, welche konkrete Maßnahme warum konkret gerechtfertigt ist, und muss das Volk sich seine Freiheitsrechte dann erst von der Regierung erbetteln?
Bereits ein Blick (22.09.2022) auf die Homepage des Corona-Ausschusses zeigt: Es gab 122 Sitzungen. Einhundertzweiundzwanzig. Eine einzelne Sitzung dauert oft weit über eine Stunde – also insgesamt mehrere hundert Stunden nur Sitzungen. Viele dieser Sitzungen haben “Namen”, z. B. 122 “Der Kongress tanzt”, 116 “Schau‘ alle Wirkenskraft”, 112 “Die Schande”. Zu jeder Sitzung gibt es einen “Themenauszug”, z. B. 121 “Warum die Mainstream Medien (seit 2020) arbeiten, wie sie es tun” und 108 “️Warum es die Pandemie nur in den Medien gegeben hat”. Nicht alles klingt im ersten Moment unbedingt immer völlig uninteressant, aber: Wird hier tatsächlich zielführend gearbeitet? Oder wird mit Plaudern und Lamentieren Zeit und Geld vernichtet?
Der Dreh- und Angelpunkt, überhaupt das ganze Herzensanliegen für einen Anwalt ist natürlich die Durchsetzung der Gerechtigkeit. Immerhin könnte bei erster völlig oberflächlicher Betrachtung vielleicht bei manchem die Hoffnung aufkommen, dass der Corona-Ausschuss darauf hinarbeitet. So heißt Sitzung 108 “fiat iustitia” und 100 “Endstation: Gerechtigkeit”. Aber selbst hartnäckigste Ignoranten kommen nicht vorbei an Sitzungen 106 (Kartographie des Elefanten) und 107 (Cancel Unculture): “Carlo Maria Viganó – Erzbischof und emeritierter Diplomat der Vatikanstadt – ️Perspektive eines Erzbischofs und ehem. Diplomaten der kath. Kirche auf die Maßnahmen, den Krieg und die aktuelle Politik” (1. und 2. Teil). Niemald hält ernsthaft die Gruppe des sog. “Zweiten Vatikanischen Konzils” für die katholische Kirche. Indem Fuellmich und Kollegen die Vatikanum-2-These verbreiten, geben sie ihre eigene Glaubwürdigkeit klar zu erkennen. Das würde zwar bereits dann gelten, wenn der Ausschuss tatsächlich glauben würde, Viganò sei a) katholisch und b) Bischof. Aber selbst dann hätte er sich ein öffentliches Urteil in einer wichtigen Sache (ewige Seligkeit bzw. ewige Verdammnis) innerhalb eines wichtigen Kontextes (internationaler kostenintensiver Ausschuss) erlaubt. Bereits ein leichtfertiges Urteil wäre hier nicht leicht zu entschuldigen. V. a. aber hatte der Ausschuss lange vor seinem Viganò-Interview vom Autor, einem sedisvakantistischen Priester, eine kurze Zusammenstellung notwendiger Informationen erhalten – und darauf auch dem Autor geantwortet. Niemals konnte der Ausschuss vernünftig begründen, weshalb er die V2-Gruppe als katholische Kirche bezeichnet, eben weil es nicht vernünftig begründbar ist, cf. Bundesverfassungsgericht zu Landgericht Hanau zu Landgericht Hanau (2 S 231/79 – Hochschule Sankt Georgen) und Amtsgericht Dorsten (7 Ls-29 Js 74/08-43/11 – Thomas Schüller). Und diese Situation ist für den Ausschuss nach seinem Schriftwechsel mit dem Autor nicht besser geworden.
Und hier liegt letztlich das eigentliche Problem von praktisch allen, die als “Corona-Kritiker” / “Corona-Leugner” auftreten oder bezeichnet werden. Praktisch alle verbreiten die V2-These. Bereits diese völlige Verdrehung von Tatsachen widerspricht diametral dem Prinzip der Gerechtigkeit. Aber im “Corona-Widerstand” geht es oft noch bedeutend weiter: Christliche Grundsätze, namentlich zum sechsten Gebot, werden missachtet und sogar direkt bekämpft. Zerrbilder des Christentums, radikal antichristliche Systeme wie die Anthroposophie von Rudolf Steiner werden verbreitet. Bisweilen lamentieren “Corona-Kritiker”, dass es keinen einheitlichen “Corona-Widerstand” gibt, sondern dass jede Energie verloren geht durch Spaltungen, durch Parteiungen. Dabei könnte man fragen: Unterscheiden sich die Ziele der “Corona-Kritiker” von den Zielen derer, gegen die sie angeblich vorgehen, gegen “die Globalisten”, gegen “Big Pharma” etc.? Gibt es im “Corona-Widerstand” nur die Einheit im Kampf gegen die Wahrheit?