So. Okt 6th, 2024

Die Sommerferien stehen schon fast vor der Tür. Endlich Urlaubszeit! Wer jetzt allerdings seine Reise nicht wie gebucht antreten kann, muss unter Umständen mit hohen Stornokosten rechnen. Doch der verpatzte Urlaub muss nicht auch noch ein Loch in die Haushaltskasse reißen. Der erhoffte Traumurlaub lässt sich an Dritte weiterverkaufen, so kann zumindest ein Teil der Reisekosten wieder reingeholt werden. ARAG Experten sagen, wie das geht.

Stornokosten
Reisen bucht man meist mehrere Wochen oder Monate vor dem Urlaubsantritt. So bleibt mehr Zeit für die Vorfreude! Doch auch das Risiko, dass etwas dazwischen kommt, wächst. Eine Trennung vom Partner, eine Krankheit, ein Notfall in der Familie oder die Angst vor Anschlägen können der Grund sein, doch nicht fahren zu können oder zu wollen. Selbst eine abgeschlossene Reisekostenrücktrittsversicherung greift nicht in allen Fällen. Das ist dann nicht nur ärgerlich, sondern unter Umständen auch richtig teuer. Die Stornokosten können wenige Wochen vor dem Urlaub schon 30 Prozent des Reisepreises betragen und erhöhen sich schrittweise bis zum Reiseantritt auf bis zu 75 Prozent.

Benennung eines Ersatzreisenden
Internetportale vermitteln stornogefährdete Pauschalreisen oder Flüge weiter. Das ist laut ARAG Experten in der Regel auch möglich. Für Pauschalreisen heißt es dazu im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): “Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.” Der Veranstalter darf auch nur widersprechen, wenn der neue Reisende “bestimmte Eigenschaften” nicht erfüllt. Dazu gehört zum Beispiel das Visum für das Urlaubsland oder bei Aktivreisen eine entsprechende körperliche Verfassung. Stornoportale sind also ein Online-Marktplatz für Reisen und Flüge. Verbraucher, die ihren Urlaub nicht antreten können, stellen hier Reisen oder Flüge ein. Interessierte können sich dann melden und Reise oder Flug übernehmen. Dadurch profitieren beide Seiten: Der Verkäufer bekommt zwar meist nicht den kompletten Reisepreis zurück, spart aber die hohen Stornogebühren. Der Käufer bekommt Reisen oder Flüge meist günstiger als normal gebuchte.

Welche Kosten entstehen?
In der Regel kann man seine Reise kostenfrei in das Portal einstellen. Erst bei einer erfolgreichen Vermittlung zahlt der Verkäufer eine Provision. Diese beträgt ca. 20 Prozent des gesparten Stornobetrags. Die drohenden Stornogebühren sind meist recht hoch. Im Schnitt liegen sie bei ca. 70 Prozent des Reisepreises. Auf der anderen Seite kann man auf diesem Weg natürlich auch selbst Reisen kaufen und ein Schnäppchen machen. Und da gilt: je kurzfristiger, umso günstiger. Da können bei einer Pauschalreise unter Umständen noch ein paar hundert Euro gespart werden. Darüber hinaus muss bei der Airline oder beim Reiseveranstalter zwar manchmal noch eine Namensänderungsgebühr bezahlt werden, wenn man Pauschalreise oder Flug an jemand anderen abtritt. Diese Gebühr hält sich im Vergleich zu den Stornogebühren laut ARAG Experten aber in Grenzen.

Praxistipp:
Ob der Weiterverkauf auf einem Stornoportal klappt, hängt davon ab, wie viel Preisnachlass man gibt. Auch der Zeitpunkt der Reise spielt eine wichtige Rolle: Sind zu Beginn der Schulferien viele Menschen auf Schnäppchenjagd, stehen die Chancen gut.

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Von prgateway

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