München (ots) – Anmoderationsvorschlag: Endlich mal wieder verreisen, raus aus dem Corona-Alltag und generell einfach mal abschalten – wie groß die Sehnsucht nach Erholung bei vielen ist, kann man an Mallorca über die Ostertage sehen: Kaum hatte die beliebte Ferieninsel für Touristen wieder geöffnet, gingen die Buchungszahlen rasant nach oben. Viele von uns hoffen auch auf den Sommer. Allerdings, auch das hat Mallorca gezeigt, gibt es seit Corona viele zusätzliche Unsicherheiten, die einem einen Strich durch die Reiseplanung machen können. Mehr Sicherheit versprechen sogenannte Flex-Tarife, die viele Reiseveranstalter anbieten. Bis kurz vor der Reise kann man damit kostenlos stornieren oder umbuchen. Warum das nicht ausreicht, verrät Ihnen Oliver Heinze.
Sprecher: Die kostenlose Storno- und Umbuchungsfrist bei den Flex-Tarifen der Reiseveranstalter endet in aller Regel 14 Tage vor Reisebeginn. Das ist insofern gut, als dass es mehr Freiheit bedeutet als früher.
O-Ton 1 (Birgit Dreyer, 27 Sek): “Wenn allerdings diese Stornofristen dann ablaufen, sind Sie nicht mehr versichert. Wenn Sie also innerhalb der letzten Tage vor dem Urlaub dann krank werden sollten oder Ihre Reise aus anderen Gründen nicht antreten können, dann fallen diese Stornokosten an. Und die werden umso höher, je näher Sie an Ihren Reisetermin rücken. Das können bis zu 100 Prozent des Reisepreises ausmachen. Diese Kosten fängt dann nur eine Reiserücktrittversicherung auf.”
Sprecher: Erklärt Birgit Dreyer von der Ergo Reiseversicherung, kurz ERV, und empfiehlt, genauer hinzuschauen – ganz besonders in Bezug auf Leistungen im Zusammenhang mit Covid-19.
O-Ton 2 (Birgit Dreyer, 22 Sek): “Wenn man kurz vor Reisebeginn zum Beispiel in eine Quarantäne muss oder wegen zu hoher Körpertemperatur nicht über die Grenze darf und so weiter, sollte das unbedingt abgedeckt sein. Wenn Sie kurz vor Reisebeginn einen Impftermin haben, dann ist es wichtig, dass Impfunverträglichkeit auch als Rücktrittsgrund anerkannt ist wie bei der ERGO Reiseversicherung zum Beispiel.”
Sprecher: Am besten ist eine Kombination aus Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung, die Sie auch dann unterstützt, wenn Sie in ein Quarantänehotel müssen oder Sie am Flughafen wegen zu hoher Temperatur beim Einchecken gezwungen sind, Ihren Aufenthalt zu verlängern.
O-Ton 3 (Birgit Dreyer, 23 Sek): “Dann entstehen zunächst Kosten für das Hotel, für die Verpflegung und auch für die Buchung eines neuen Fluges. Mit einer Abbruchversicherung würde der Reisende nicht alleine dastehen mit diesen Kosten. Wir zum Beispiel haben in dem speziellen Fall von Covid-19 einen Ergänzungsschutz, den Sie zu unseren Standardprodukten dazu buchen können – also auch zu einer bestehenden Jahresversicherung zum Beispiel.”
Sprecher: Die Jahresversicherung macht gerade jetzt in diesen unsicheren Zeiten voller Stornierungen, Um- und Neubuchungen Sinn. Denn damit sind wirklich alle Reisen innerhalb eines Jahres abgedeckt.
O-Ton 4 (Birgit Dreyer, 26 Sek): “Dazu gehören Privat- und auch Geschäftsreisen, Auslandsreisen, Reisen auch im Inland, in der Heimat, sofern Sie mehr als 50 Kilometer vom Wohnort entfernt sind. Natürlich auch ein Aufenthalt in Ferienhäusern oder Ferienwohnungen und auch ein Campingtrip wären abgedeckt. Und das Ganze in Kombination mit dem Covid-Ergänzungstarif der ERGO Reiseversicherung und Sie sind auf der sicheren Seite.”
Abmoderationsvorschlag: Urlaub kann man auch in diesen Zeiten planen. Mit den richtigen Versicherungen im Gepäck geht man damit auch finanziell kein großes Risiko mehr ein. Mehr Infos zum Thema und zu den verschiedenen Reiseschutz-Angeboten finden Sie unter www.reiseversicherung.de. Hier können Sie Ihre nächste Reise auch direkt online absichern.
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