Hanna L. (63)* aus Dresden wurde trotz einer gültigen Patientenverfügung entmündigt, fixiert und mit Psychopharmaka zugedröhnt – jetzt stellt die pensionierte Lehrerin Strafanzeige gegen die verantwortlichen Psychiater und fordert in entsprechenden Schreiben an die Sächsische Landesärztekammer, ans Sächsische Sozialministerium und an die Approbationsbehörde ein Ermittlungsverfahren.
Nach einer friedlichen Protestaktion für den Naturschutz vor ihrem Wochenendhaus, die ihrem Nachbarn jedoch missfällt, wird Hanna L. im Dezember letzten Jahres in die Psychiatrie Großschweidnitz gebracht. Die Psychiaterin in der Aufnahme will sie zur Einnahme von Psychopharmaka bewegen, Hanna L. lehnt ab mit Hinweis auf ihre schlechten Erfahrungen mit Psychopharmaka und verweist auf eine gültige Patientenverfügung, die im St.-Marien-Krankenhaus in Dresden vorliegt. Noch am selben Tag wird sie an ein Bett fixiert und mit Psychopharmaka niedergespritzt, bis sie das Bewusstsein verliert.
Hanna L.: „Um weiterer körperlicher Gewalt durch zwangsweise Verabreichung zu entgehen nahm ich die Psychopharmaka gegen meinen Willen ein, ich bekam vier verschiedene Tabletten gleichzeitig und konnte u.a. davon schlecht schlafen. Wegen der Schlafprobleme wurde ich 3 ½ Wochen lang auf der geschlossenen Station ohne jegliche Beschäftigung eingesperrt bis zur Entlassung am 18.01.2016. Nur ganz selten durfte ich in den geschlossenen Garten der Klinik gehen. Ausgang ins Freie hatte ich jedoch nie.“
Hanna L. wendet sich schließlich an die Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte Deutschland e.V. (KVPM), ein Verein, der sich seit über 40 Jahren für den Schutz der Menschenrechte in der Psychiatrie einsetzt und jedem Bürger eine Patientenverfügung gegen psychiatrische Willkür empfiehlt. Ihr Fall wird dort dokumentiert.
Jetzt hat Hanna L. Strafanzeige und Strafantrag gegen die verantwortlichen Psychiater bei der Staatsanwaltschaft Görlitz eingereicht sowie Ermittlungsverfahren seitens der Sächsischen Landesärztekammer, des Sächsischen Sozialministeriums (Träger der Klinik) und der Landesdirektion Sachsen (Approbationsbehörde) beantragt.
Durch die 3. Änderung des Betreuungsrechts wurde die Patientenverfügung 2009 bundesweit gesetzlich geregelt, durch das Patientenrechtegesetz 2013 wurde diese erneut bekräftigt. Die Missachtung einer vorliegenden Patientenverfügung kann als Körperverletzung strafbar sein.
Bernd Trepping, Präsident der KVPM Deutschland e.V.: „Unsere Erfahrung zeigt, dass sich Psychiater immer wieder über gültige Patientenverfügungen hinwegsetzen. Betroffene können sich nach verabreichter Medikation oft nicht mehr mit rechtlichen Schritten zur Wehr setzen. Deshalb empfehlen wir, solche Fälle immer und auch im Nachhinein so schnell wie möglich zur Anzeige zu bringen.“
Am 21. Dezember 2015 verfasst der Oberarzt der Psychiatrie Großschweidnitz über Hanna L. ein derart verheerendes ärztliches Zeugnis, dass das zuständige Amtsgericht seiner Forderung nach ihrer Entmündigung (Betreuung), geschlossenen Unterbringung, Fixierung ans Bett und Zwangsmedikation nachkommt. Doch der Psychiater soll Hanna L. weder untersucht noch ein Diagnosegespräch mit ihr geführt haben.
Sie legte sofort Beschwerden gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts ein, diese wurden am 6. Januar 2016 vom Landgericht Görlitz jedoch alle verworfen. Als Begründung wird dasselbe ärztliche Zeugnis des Oberarztes herangezogen, mit dem er die Beschlüsse beim Amtsgericht erwirkt hatte. Hanna L. legt daraufhin Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein.
Während des Aufenthalts in der Psychiatrie Großschweidnitz wird Hanna L. niemals ärztlich aufgeklärt, weder über die Wirkungen und Nebenwirkungen der verabreichten Mittel, noch über Behandlungsalternativen oder die Folgen keiner Behandlung – entgegen § 8 „Aufklärungspflicht“ der Berufsordnung der Sächsischen Landesärztekammer. Auch ihre Aussagen erscheinen in den Arztbriefen der Psychiater verfremdet oder ausgeschmückt, so dass für einen Außenstehenden zwangsläufig ein vernichtendes Bild über ihren Zustand entsteht.
* Name geändert
Dr. med. Josef Zehentbauer, Arzt, Psychotherapeut und Autor, sagt zu diesem Thema: „Es bedarf einer anderen Antwort und die andere Antwort liegt nicht in dem Bereich der Psychiatrie.“
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