So. Okt 6th, 2024

Mit deutlichen Worten hat der Vorsitzende des Sprecherkreises des Dialogforums Pluralismus in der Medizin, Prof. Dr. med. Peter F. Matthiessen, in einer jetzt veröffentlichten Homöopathie-Deklaration den Kritikern der Homöopathie (https://www.homimed.de)

– bewusste Stimmungsmache und
– wissenschaftliche Fehlinformation

vorgeworfen. Die Stellungnahme, die unter anderem von

– der Hufelandgesellschaft,
– dem Ärztlichen Dachverband für Naturheilkunde und Integrative Medizin,
– der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Homöopathie (https://www.homimed.de/resonanz-auf-deklaration-zur-homoeopathie/),
– dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte,
– der Gesellschaft für anthroposophische Ärzte in Deutschland,
– dem Privatärztlichen Bundesverband,
– der Deutschen Ärztegesellschaft für Akupunktur und
– dem Bürger- und Patientenverband Gesundheit Aktiv

unterzeichnet wurde, plädiert für einen Wissenschaftspluralismus und für Integrative Medizin.

Unvoreingenommene Verbindung zwischen Schulmedizin und Homöopathie (https://youtu.be/tJLz_WxPBiM)

Als integrative Medizin sei eine Gesundheitsversorgung zu verstehen, die sich auch nach den Bedürfnissen und Präferenzen der Gesellschaft richte. Sie müsse eine unvoreingenommene Verbindung zwischen konventioneller Medizin und komplementärmedizinischen Ansätzen sein. Matthiessens Ziel dabei sei es laut Ärztezeitung, die Wogen nach zahlreichen Angriffen auf die Homöopathie zu glätten und die Arbeit der mehr als 7.000 homöopathisch tätiger Ärzte in Deutschland mit Zusatzbezeichnung Homöopathie, wieder in ein ruhigeres Fahrwasser zu lenken.

Deklaration wendet sich gegen ein Verbot der Homöopathie

Wissenschaftlichkeit – das gilt nach Prof. Matthiessen für die konventionelle wie für die Komplementärmedizin. Im Sinne eines Wissenschaftspluralismus dürfe es keine Denkverbote geben, die letztlich in totalitären Denkstrukturen zu münden drohten. Die Unterzeichner der Deklaration bekennen sich ausdrücklich zu Wissenschaftlichkeit und Pluralismus. Matthiessen kritisiert zudem den Ausschluss der Komplementärmedizin von der Erstattungsfähigkeit durch die Kostenträger und Forderungen nach einem Verbot der Homöopathie. Dem Staat sei es verfassungsrechtlich untersagt, zugunsten eines bestimmten wissenschaftlichen Ansatzes Position zu beziehen. Homöopathische Arzneimittel würden durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geprüft und seien als Arzneimittel im Homöopathischen Arzneibuch wie im SGB V verankert.

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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