Di. Aug 6th, 2024

Das Deutsche Rote Kreuz hat aktuell seine Rettungsdienste zum Thema Rettungsgassen befragt. Die Rückmeldungen ergaben, dass die Rettungsgasse in den meisten Fällen nicht funktioniert und die Helfer wertvolle Zeit verlieren. Was aber tun, wenn plötzlich Rettungsdienste, Feuerwehr oder Polizei mit Blaulicht und Martinshorn über die Straße donnern? Das oberste Gebot lautet: Ruhe bewahren und sich orientieren, woher die Signale kommen, in welche Richtung sie sich bewegen und wie viele Fahrzeuge im Einsatz sind. Weitere Verhaltensregeln nennen ARAG Experten und erklären noch einmal detailliert das unerlässliche Bilden einer Rettungsgasse auf ein-, zwei- und mehrspurigen Straßen.

Rettungsgasse? So geht’s!
Auf einspurigen Straßen sollten Autofahrer beim Herannahen der Rettungskräfte das Tempo drosseln, nach rechts an den Fahrbahnrand ausweichen und wenn nötig anhalten. Auf mehrspurigen Straßen außerorts und auf Autobahnen besteht die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden. Unabhängig von der Zahl der Fahrspuren müssen die Autos auf dem linken Fahrstreifen immer an den linken Fahrbahnrand fahren, die Autos auf allen anderen Fahrspuren so weit wie möglich nach rechts. Und das nicht erst beim Stillstand des Verkehrs, sondern schon dann, wenn die Autos mit Bei Verstößen droht ein Bußgeld von mindestens 200 Euro und 2 Punkten in Flensburg. Schlaumeier, die direkt nach dem Blaulichtfahrer durch die Gasse preschen, riskieren viel. Sie können wegen Straßenverkehrsgefährdung den Führerschein verlieren. Im Extremfall endet die Fahrt sogar im Gefängnis.

Blinker setzen und Ausweichrichtung anzeigen
Wer den Blinker setzt, um die Ausweichrichtung anzuzeigen, gibt anderen Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit, es ihm gleichzutun bzw. ihr Verhalten anzupassen. Dabei sollte man selbst natürlich auch auf andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Radfahrer achten. Zeigt eine Ampel Rotlicht, sollte man immer nach rechts ausweichen und gegebenenfalls vorsichtig die Haltelinie überfahren, wenn es der Verkehr zulässt.

Einsatzwagen haben Wegerecht
Nur Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren einem Einsatzwagen laut Straßenverkehrsordnung das Wegerecht, das heißt, andere Verkehrsteilnehmer müssen sofort freie Bahn schaffen. Das Wegerecht darf nur in Anspruch genommen werden, um beispielsweise Menschenleben zu retten, schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden oder flüchtige Personen zu verfolgen, so ARAG Experten. Auch Fußgänger und Radfahrer müssen Einsatzfahrzeuge passieren lassen. Für die Fahrer von Rettungs- und Einsatzwagen gibt es spezielle Fahrsicherheitstrainings. Dort lernen die Teilnehmer neben dem Umgang mit den meist besonderen Fahrzeugtypen auch kritische Situationen rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Wenn es trotzdem mit einem Einsatzwagen zum Crash kommt, entscheidet der Einzelfall. Es kann für den Autofahrer aber sehr teuer werden, da er ja verpflichtet ist, einem Einsatzfahrzeug sofort Platz zu machen.

Download und weitere Urteile zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/08384/

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50764 Köln
0221 92428-215
0221 92428-219
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

Brigitta Mehring
ARAG SE

brigitta.mehring@arag.de

http://www.ARAG.de

Pressemitteilung teilen:
Andreas Twinkler

Von prgateway

Schreibe einen Kommentar