Köln (ots)
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Der WDR-Rundfunkrat prüft geplante Änderungen für die Telemedien des WDR, das sind vor allem die Onlineangebote des Senders, sowie für sportschau.de. Letzteres ist ein ARD-Angebot, das der WDR federführend betreut. Der Rundfunkrat hat zwei Genehmigungsverfahren nach § 32 Medienstaatvertrag eingeleitet („Dreistufentests“).
Die vom Intendanten vorgelegten Pläne für die Telemedien des WDR und für sportschau.de sind auf wdr-rundfunkrat.de veröffentlicht („Telemedienänderungskonzepte“). Sie beschreiben wesentliche Änderungen im Vergleich zu den Konzepten, die der Rundfunkrat 2010 genehmigte. So kommen Inhalte hinzu, die nicht in Hörfunk oder Fernsehen ausgestrahlt werden („Online-Only“) oder die zeitlich vorab ins Internet gestellt werden („Online-First“). Zudem ändern sich die Rolle und Bedeutung von Drittplattformen und die Dauer, für die Inhalte online abrufbar bleiben. Der Rundfunkrat prüft, ob die geplanten Änderungen der WDR-Telemedien und von sportschau.de vom Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umfasst sind. Dazu beauftragt er jeweils ein Gutachten zu den Marktauswirkungen und gibt Dritten die Möglichkeit zur Stellungnahme.
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