Herbstzeit ist Bastel- und Sammelzeit: Aus Kastanien entstehen lustige Männchen, bunte Blätter werden zu dekorativen Collagen, Pilzliebhaber freuen sich nach ausgedehnten Waldausflügen auf ein leckeres Abendessen. Sammeln lohnt sich aber nicht nur für Bastelfans und Naturfreunde …
Spätestens im Herbst macht es für gesetzlich Versicherte Sinn, einen Blick in ihr zahnärztliches Bonusheft zu werfen: Sind die Stempel für das zu Ende gehende Jahr schon enthalten? Für Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gibt es ein besonderes Vorsorge-
programm, das unterschiedliche Aktivitäten zur Verhütung von Zahnerkrankungen beinhaltet.
Es erfordert bei Kindern und Jugendlichen zwei Zahnarztbesuche pro Jahr. Patienten, die älter als 18 Jahre sind, sollten wenigstens einmal im Jahr ihre Mundgesundheit bei ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt überprüfen und dafür einen Stempel in ihr Bonusheft setzen lassen.
Zum einen lassen sich bei regelmäßigen Praxisbesuchen krankhafte Veränderungen an Zähnen, Mund oder Kiefer frühzeitig erkennen und ggf. behandeln. Zum anderen kann sich das Stempel-sammeln im Bonusheft finanziell lohnen: Wer gesetzlich versichert ist und eine Krone oder Zahnersatz benötigt, erhält mit regelmäßig geführtem Bonusheft einen deutlich höheren Zuschuss von der Krankenkasse.
Nähere Informationen mit Rechenbeispielen zum Thema “Zuschüsse bei Zahnersatz” enthält die gleichnamige Broschüre der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen. Sie ist im Internet abrufbar unter www.kzvh.de, Rubrik Patienten/Patientenberatung/Broschüren.
Hintergrundinformation: Das Bonusheft
Mit dem 1989 in Kraft getretenen “Gesundheitsreformgesetz” (GRG) wurde die Bonusregelung eingeführt. Das Gesetz hatte auch zum Ziel, die Eigenverantwortung der Patienten zu stärken. Das kleine Heft dient seitdem gesetzlich versicherten Patienten als Nachweis für mindestens einmal jährlich erfolgte Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt. Es soll einen Anreiz zu regelmäßigen Zahnarztbesuchen geben. Zahnärztin oder Zahnarzt kreuzen im Bonusheft entweder die “zahnärztliche Untersuchung” eines Erwachsenen oder die “Individualprophylaxe” bei einem Kind oder Jugendlichen an und dokumentieren den Besuch mit einem Stempel.
Das Bonusheft erhalten Kinder nach ihrem 12. Geburtstag bei ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt. Für sie und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren gibt es ein individuelles Vorsorgeprogramm mit zwei Zahnarztbesuchen pro Jahr. Patienten, die älter als 18 Jahre sind, sollten der Bonusregelung zufolge wenigstens einmal pro Jahr bei ihrer Zahnärztin oder ihrem Zahnarzt vorbeischauen.
Werden lückenlose jährliche Untersuchungen in fünf aufeinander folgenden Jahren nachgewiesen, zahlen die Krankenkassen einen 20 % höheren Zuschuss, wenn Zahnersatz erforderlich werden sollte; bei 10 Jahren erhöht sich der Zuschuss um 30 %. Das Vorsorgeprogramm für Kinder und Jugendliche beinhaltet zwei Zahnarztbesuche pro Jahr. Das Bonusheft gibt es kostenlos bei allen Zahnärztinnen und Zahnärzten.
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Regina Lindhoff
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