Im Jahr 2018 boomten M&A-Deals in Deutschland noch. Inzwischen ist der Trend eher rückläufig. Neben konjunkturellen Gründen können auch schärfere Kontrollen dafür verantwortlich sein.
Deutsche Firmen sind für ausländische Firmen ein beliebtes Investitionsziel. Allerdings haben sich die Kontrollen bei Fusionen und Übernahmen verschärft. Die Bundesregierung hat Ende 2018 die Novellierung der Außenwirtschaftsverordnung beschlossen und auch die Wettbewerbshüter der Europäischen Union schauen genau hin, ob bei M&A-Deals ggf. gegen Kartellrecht verstoßen wird, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte www.mtrlegal.com (https://www.mtrlegal.com).
Bei Investoren, die nicht aus der EU kommen, behält sich die Bundesregierung ein strengeres Kontrollrecht vor. Schon wenn der Investor zehn Prozent des Unternehmens erwerben will, kann die Regierung ihr Veto einlegen. Diese Kontrolle beschränkt sich allerdings auf Unternehmen aus sensiblen Wirtschaftsbereichen.
Die EU-Kommission hat hingegen in jüngerer Vergangenheit häufiger Bußgelder verhängt, wenn bei M&A-Deals Fehler unterlaufen sind oder auch vorsätzlich getäuscht wurde. Die scharfen Kontrollen machen ein umsichtiges Handeln von der Anmeldung der Transaktion bis zur Einhaltung von Transaktionsauflagen notwendig.
Erfahrene Rechtsanwälte können bei Fusionen und Übernahmen umfassend beraten.
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