Untervermietung und Zwischenvermietung einer Immobilie
“Gebrauchsüberlassung an Dritte” (§ 540 BGB) nennt das Gesetz die Untervermietung einer Immobilie. Dabei überlässt...
“Gebrauchsüberlassung an Dritte” (§ 540 BGB) nennt das Gesetz die Untervermietung einer Immobilie. Dabei überlässt...
Der Wohnraum in den Metropolen ist knapp. Da erscheint die zusätzliche Nutzung durch Untervermietung oft...