Mo. Okt 7th, 2024

Während eines Schüleraustauschs oder Auslandsemesters lernen die Schüler und Studenten die Kultur des Gastlandes kennen, schließen neue Freundschaften und verbessern ihre Sprachkenntnisse. Wer einen längeren Auslandsaufenthalt plant, sollte aber auch richtig versichert sein. Welche Versicherungen wichtig sind, sagen ARAG Experten.

Versicherungspakete für ein Auslandsjahr
Viele Versicherer bieten für Auslandsaufenthalte von Schülern, Studenten und Au-Pairs fertige Versicherungspakete an. Dabei handelt es sich aber nicht automatisch um ein “Rundum-sorglos-Paket”. Vielmehr können die enthaltenen Leistungen je nach Anbieter und Preis sehr variieren. Unter Umständen kann es ein Vorteil sein, alle Versicherungen aus einer Hand abzuschließen. Ob es allerdings die sicherste und preisgünstigste Methode ist, kann nur ein Vergleich verlässlich sagen. Auf jeden Fall sollte das Versicherungspaket folgende Bestandteile besitzen:

-Krankenversicherung
-Haftpflichtversicherung
-Unfallversicherung

Wichtig ist darüber hinaus eine Reiserücktrittskostenversicherung, die die Kosten trägt, die entstehen, wenn man den Auslandsaufenthalt aus triftigen Gründen nicht antreten kann.

Das Wichtigste zuerst: Auslandsreisekrankenversicherung
Keine Frage: Am wichtigsten für den Auslandsaufenthalt ist ein ausreichender Krankenschutz. ARAG Experten empfehlen, sich nicht auf die bereits abgeschlossene Krankenversicherung zu verlassen. Selbst wenn in der bestehenden Police Auslandskrankenschutz mit ausgewiesen ist, handelt es sich meist nur um Teilleistungen und nicht um eine vollständige Absicherung. Das bedeutet beispielsweise, dass Kosten nicht komplett übernommen werden. Und wenn die Ärzte im Ausland hohe Rechnungen stellen, kann das für den Versicherten teuer werden. Daher ist es überaus wichtig, zusätzlich eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Diese sollte folgende Bestandteile enthalten:

-ambulante und stationäre Behandlungskosten
-Krankentransporte
-den Rücktransport nach Deutschland

Doch Vorsicht: Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt nur die Kosten für akut, d.h. während des Auslandsaufenthaltes auftretende Erkrankungen. Nicht versichert werden können Behandlungskosten, bei denen schon vor Reiseantritt feststand, dass diese Behandlung notwendig wird. Bei chronischen Erkrankungen muss man also im Vorfeld klären, wer eventuell anfallende Kosten übernimmt. Bei der heimischen Krankenversicherung sollte man auch klären, was damit geschieht, wenn man im Ausland ist. Bei der gesetzlichen Versicherung ändert sich normalerweise nichts. Eine private Krankenversicherung sollte trotz der Auslandsreisekrankenversicherung nicht gekündigt werden, weil der Versicherte sonst erworbene Ansprüche aufgibt. Im schlimmsten Fall wird man nach der Rückkehr nach Deutschland nicht mehr versichert. Versicherte können aber während der Zeit des Auslandsaufenthaltes eine Anwartschaftsversicherung beantragen. Durch einen geringen Beitrag bleibt der Versicherungsvertrag bestehen. Der Versicherte erhält dann zwar während dieser Zeit keine Leistungen, der Vertrag lebt aber nach der Rückkehr ohne Einschränkungen wieder auf.

Kein Schüleraustausch ohne Haftpflichtversicherung
Fast genauso wichtig wie die richtige Krankenversicherung ist eine Haftpflichtversicherung. Sie wird immer dann gebraucht, wenn man einen Schaden verursacht hat. Auch wenn schon eine Haftpflichtversicherung im Inland besteht, ist der Schutz oft nicht ausreichend. Denn in der Regel gelten die inländischen Versicherungen im Ausland nicht oder nur sehr eingeschränkt. Man sollte dies daher prüfen und ggf. eine zusätzliche Deckung besorgen. ARAG Experten empfehlen eine hohe Deckungssumme von mindestens einer Million Euro, möglichst mehr. Die Haftpflichtversicherung hilft auch, wenn jemand nur behauptet, dass man einen Schaden verursacht hat. Sie klärt nämlich auch die Berechtigung eines Schadensersatz-Anspruches.

Unfallversicherung: Nicht nur für Extremsportler
Die Unfallversicherung ist im Ausland genauso wichtig wie daheim. Sie zahlt, wenn man einen Unfall hat, aber kein Schädiger da ist, dessen Haftpflichtversicherung zahlt oder die Kosten durch andere Versicherungen, etwa die Krankenversicherung, ersetzt werden. Eine Versicherungssumme von 100.000 Euro gilt hier als angemessen; eine Absicherung des Unfalltods ist dagegen überflüssig.

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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