(NL/5461663194) Warum es Sinn macht schnell zu handeln, wenn ein negativer Schufa-Eintrag vorliegt? Ist ein Eintrag rechtswidrig kann durch konsequentes Handeln Hilfe geleistet werden.
Eintrag der Barclays Bank PLC bei der Schufa Holding AG gelöscht.
Schufa löscht nach fünf Tagen
AdvoAdvice konnte einer zweiundfünfzigjährigen Frau aus dem Ruhrgebiet gegen einen Negativeintrag der Barclays Bank PLC bei der Schufa Holding AG in nur fünf Tagen helfen.
Hintergrund des Eintrags
Die Frau aus dem Ruhrgebiet hatte seitens der Barclays Bank eine Mahnung über einen Betrag von 462,88 Euro erhalten. Darin wurde zu einer Zahlung binnen 14 Tagen aufgefordert.
Die Bankkundin zahlte dann auch nachweislich am 22.08.2016 und somit innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mahnung.
Dennoch sprach die Barclays Bank am 24.08.2016 eine fristlose Kündigung des Kreditkartenkontos aus und meldete eine Forderung in Höhe von 7.889,00 Euro bei der Schufa Holding AG ein.
Schreiben an Schufa wirkt sehr schnell
Mit einem Schreiben vom 15.03.2018 wandte ich AdvoAdvice dann an die Schufa Holding AG sowie an die Barclays Bank und rügte den Negativeintrag als rechtswidrig und forderte zur Löschung auf.
Bereits mit Schreiben vom 20.03.2018 meldete sich die Schufa Holding AG und teilte mit, den Negativeintrag ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gelöscht zu haben.
Barclays Bank PLC übernimmt Anwaltskosten
Mit Schreiben vom 16.04.2018 bestätigte auch die Barclays Bank die Löschung des Eintrags sowie eine Übernahme der entstandenen Anwaltskosten auf einen Streitwert von 7.889,00 Euro.
Der Vorgang zeigt wieder einmal, dass es sehr sinnvoll sein kann, sich bei einem Schufa Negativeintrag schnell an einen Rechtsanwalt und Spezialisten im Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Dieser kann oftmals schnell erkennen, ob ein Eintrag rechtswidrig ist und durch konsequentes Handeln sowohl die Schufa Holding AG als auch die eintragende Stelle hierauf aufmerksam machen.
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