Sixt-Leasingkunden – Geld zurück!
Sensationelles GERICHTSURTEIL!
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Sixt – Leasing – Kunden können Geld zurückbekommen!
Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass ein Leasingnehmer – so auch der EuGH – den Leasinggeber – hier Sixt – zur Rückabwicklung des Vertrages verpflichten kann.
In dem vorliegenden Fall hatte ein Verbraucher einen Leasingvertrag mit Sixt über einen BMW abgeschlossen und rund 1 Jahr später einen Widerruf erklärt.
Das OLG München gab dem Leasingnehmer recht, da Sixt seinen Kunden nicht richtig über sein Widerrufsrecht aufgeklärt hatte.
Folge:
Der Kunde gab sein Auto problemlos zurück, offene Leasingraten mussten nicht mehr gezahlt werden, und der Kunde erhielt sogar eine Rückzahlung.
Sind auch Sie Leasingkunde bei Sixt oder einem anderen Anbieter, können wir Ihre Ansprüche prüfen lassen.
Bitte wenden Sie sich hierzu an: anfragen@diesel-auto-opfer.de
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Brunhilde Gösche
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Wir unterstützen Verbraucher bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche bezüglich des Abgasskandals – Benzinskandals – Bußgeld u.s.w.
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