(NL/6132636392) Ab dem 01.01.2019 gelten aller Voraussicht nach neue Sachbezugswerte. Die Elfte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV, SvEVÄndV) sieht vor, dass die Sachbezugswerte für betriebliche Mahlzeiten erhöht werden. Der entsprechende Sachbezugswert stiege dann 2019 auf arbeitstäglich 3,30 Euro. Die amtlichen Werte sind zum Beispiel anzusetzen, wenn ein Unternehmen ein Betriebsrestaurant oder eine Kantine unterhält oder den Mitarbeitern Essenszuschüsse in Form von Essenmarken, Restaurantschecks oder einer Verpflegungskarte gewährt.
Frankfurt, 07.09.2018 [NM070918SVX]. Die Sozialversicherungsentgeltverordnung regelt, welchen Sachleistungen und geldwerten Vorteile in der Sozialversicherung begünstigt werden. Diese so genannten Sachbezugswerte werden von der Bundesregierung jedes Jahr auf der Basis der Entwicklung der Verbraucherpreise neu festgesetzt. Zum 1. Januar 2019 sollen für alle Bundesländer neue amtliche Sachbezugswerte zur Anwendung kommen: Der Monatswert für Mahlzeiten steigt auf 251 Euro, der Wert für die arbeitstägliche Verpflegung beim Mittagessen wird auf 3,30 Euro erhöht. So steht es im Entwurf für die Elfte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (11. SvEVÄndV) vor, der sich aktuell in der Abstimmung mit den Bundesressorts, den Ländern und Verbänden befindet. Die entsprechende Verordnung muss dann zum Jahresende noch vom Bundesrat beschlossen werden, wobei eine Bestätigung als Formsache gilt und sich Steuerberater, Lohnabrechner und Personalverantwortliche daher bereits auf die neuen Werte einstellen können.
Der so genannten Sachbezugswert in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) regelt die steuerliche Bewertung eines Mittagessens und ist sowohl für die Bewertung von arbeitgeberseitig gestellter Kantinenverpflegung, als auch für die Ausgabe von Essengutscheinen bzw. Restaurantschecks relevant. Über den Sachbezugswert hinausgehend, können Unternehmen das Gehalt der Mitarbeiter steuerfrei erhöhen, wenn der Essenszuschuss in Form von Restaurantschecks statt Bargeld gewährt wird. Auf diese Weise lässt sich eine wertvolle betriebliche Sozialleistung umsetzen, die sich zudem auch steuerlich rechnet, da sie den Nettolohnwert der Arbeitnehmer ohne Abzüge von Lohnnebenkosten sehr effizient erhöht. 2019 wären damit bis zu 1.408 Euro netto pro Mitarbeiter und Jahr möglich.
Die Erhöhung der Sachbezugswerte folgt dem Verbraucherpreisindex für Kantinen und Gaststättendienstleistungen und gleicht somit die Teuerungsrate effektiv aus, erklärt Sodexo-Unternehmenssprecher George Wyrwoll. Arbeitstäglich werden mehr als 9,5 Millionen Arbeitnehmer als Nutzer von Betriebsrestaurants und Kantinen und rund 500.000 Verwender von Restaurantschecks oder der Sodexo Restaurant Pass Karte von den neuen Steuerwerten profitieren [NM070918SVX].
Firmenkontakt
Sodexo Pass GmbH
George Wyrwoll
Lyoner Straße 9
60528 Frankfurt
069-73996-6211
george.wyrwoll@sodexo.com
Pressekontakt
Sodexo Pass GmbH
George Wyrwoll
Lyoner Straße 9
60528 Frankfurt
069-73996-6211
george.wyrwoll@sodexo.com
http://www.sodexo-benefits.de/
George Wyrwoll
Sodexo Pass GmbH
george.wyrwoll@sodexo.com