Die Sozialversicherungsentgeltverordnung regelt, dass bestimmte Sachleistungen und geldwerte Vorteile in der Sozialversicherung begünstigt werden. Diese so genannten Sachbezugswerte werden von der Bundesregierung jedes Jahr auf der Basis der Entwicklung der Verbraucherpreise neu festgesetzt. Zum 1. Januar 2021 sollen für alle Bundesländer neue amtliche Sachbezugswerte zur Anwendung kommen: Der Monatswert für Mahlzeiten steigt auf 263 Euro, der Wert für die arbeitstägliche Verpflegung beim Mittagessen wird auf 3,47 Euro erhöht. So sieht es der Entwurf der Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEVÄndV) vor, der sich aktuell in der Abstimmung mit den Bundesressorts, den Ländern und Verbänden befindet. Die entsprechende Verordnung wird jeweils zum Jahresende vom Bundesrat beschlossen. Eine Bestätigung gilt als Formsache. Daher können sich Steuerberater, Lohnabrechner und Personalverantwortliche bereits auf die neuen Werte einstellen.
Der Sachbezugswert in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) regelt die steuerliche Bewertung eines Mittagessens und ist sowohl für die Bewertung von arbeitgeberseitig gestellter Kantinenverpflegung, als auch für die Ausgabe von Essengutscheinen bzw. Restaurantschecks relevant. Über den Sachbezugswert hinausgehend, können Unternehmen das Gehalt der Mitarbeiter steuerfrei erhöhen, wenn der Essenszuschuss in Form von Restaurantschecks statt Bargeld gewährt wird. Auf diese Weise lässt sich eine wertvolle betriebliche Sozialleistung umsetzen, die sich zudem steuerlich rechnet, da sie den Nettolohnwert der Arbeitnehmer ohne Abzüge von Lohnnebenkosten sehr effizient erhöht.
Über den Sachbezugswert hinaus können Arbeitgeber ihren Beschäftigten je Arbeitstag bis zu 6,57 Euro abgabenfrei erstatten. 2021 sind damit bis zu 1.445,40 Euro netto pro Mitarbeiter und Jahr möglich.
“Die Verpflegung von Mitarbeitern ist eine der wertvollsten Arbeitgeberleistungen. Das spiegelt sich auch in der vorteilhaften steuerrechtlichen Bewertung, denn der Gesetzgeber fördert die Mitarbeiterverpflegung sowohl im Betrieb, als auch im Homeoffice. Arbeitgeber können daher steuerfrei die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Produktivität der Beschäftigten fördern”, unterstreicht Sodexo-Unternehmenssprecher George Wyrwoll.
Die erhöhten Sachbezugswerte folgen dem Verbraucherpreisindex für Kantinen und Gaststättendienstleistungen und gleichen somit die Teuerungsrate aus. Arbeitstäglich profitieren mehr als 9,5 Millionen Arbeitnehmer als Nutzer von Betriebsrestaurants und Kantinen und rund 1 Million Verwender von Restaurantschecks und der Sodexo Restaurant Pass Karte von den neuen Steuerwerten. Sodexo ist dabei der einzige Anbieter in Deutschland, der Unternehmen ganzheitlich aus einer Hand mit Verpflegungslösungen unterstützt: vom Betriebsrestaurant bis hin zur flexiblen Verpflegung über Restaurantschecks [GT130820SX].
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