Die Aktie der Steinhoff International Holdings N.V. bricht ein. Ein Grund dafür dürften Unregelmäßigkeiten in den Bilanzen sein, die der Möbelkonzern jüngst einräumen musste.
Aktionäre des Möbelkonzerns Steinhoff erleben derzeit einen massiven Kursrutsch ihrer Aktie. Auslöser waren Unregelmäßigkeiten in den Bilanzen, die Steinhoff Anfang Dezember einräumen musste. Inzwischen gab es einen Wechsel in der Vorstandsspitze, der Kurs der Wertpapiere hat sich aber weiterhin nicht stabilisiert. Zumindest vorübergehend ging es weiter abwärts. Rund zwei Jahre nach dem Börsengang sind die Steinhoff-Aktien am 20. Dezember auf ein Rekord-Tief gefallen. Den Aktionären droht ein immenser finanzieller Schaden. Zudem zögen Gläubiger zunehmend ihre Kreditlinien zurück oder setzen sie aus, berichtet u.a. das “Manager Magazin” online.
Gerüchte um Bilanzmanipulationen bei Steinhoff gibt es nicht zum ersten Mal. Bislang wurden derartige Vorwürfe vom Konzern immer zurückgewiesen. Nun musste Steinhoff einräumen, dass der Jahresabschluss für das Jahr 2016 neu erstellt werden muss. Die Vorlage der Bilanz für das abgelaufene Geschäftsjahr wurde verschoben. Wie weit die Unregelmäßigkeiten reichen, ist bislang noch nicht bekannt. Ins Bild passen die Meldungen, dass die Europäische Zentralbank (EZB) Käufe der Steinhoff-Anleihen gestoppt hat. Zudem wurde inzwischen offenbar die erste Anleger-Klage gegen Steinhoff eingereicht und auch Antrag auf die Einleitung eines Musterverfahrens gestellt.
Für die Aktionäre ist die Situation extrem beunruhigend. Ihre Aktien mutieren zum Penny-Stock. Wie es mit Steinhoff weitergeht, ist derzeit völlig offen. Aber selbst eine Insolvenz ist nicht auszuschließen. Die Lage der Aktionäre sei dennoch nicht aussichtslos, teilt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte mit. Angesichts der mutmaßlichen Bilanzmanipulationen können Ansprüche auf Schadensersatz geprüft werden.
Das Ausmaß der vermeintlichen Bilanzmanipulationen bei Steinhoff ist derzeit noch nicht absehbar. Allerdings legen die Unregelmäßigkeiten den Verdacht nah, dass Steinhoff den Aktionären wichtige Informationen verschwiegen und gegen seine Informationspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz verstoßen hat. Zudem können auch Ansprüche aus Prospekthaftung in Betracht kommen, wenn die Angaben im Emissionsprospekt unvollständig, irreführend oder fehlerhaft sind. Steinhoff-Aktionäre können sich an im Aktienrecht erfahrene Rechtsanwälte wenden.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/aktienrecht.html
Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com
Michael Rainer
GRP Rainer Rechtsanwälte
info@grprainer.com