Erwartungsgemäß ist die Zahl der Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung im Jahr 2017 stark zurückgegangen. Steuersünder können sich aber nicht zurücklehnen. Ihnen droht die Entdeckung.
Mit der strafbefreienden Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung hat der Gesetzgeber Steuersündern eine goldene Brücke gebaut, um in die Steuerlegalität zurückzukehren. Von dieser Möglichkeit machten viele Steuerhinterzieher Gebrauch. Allein im Rekordjahr 2014 sind mehr als 38.000 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung bei den Finanzämtern eingegangen. Nach der Verschärfung der Regeln für die Selbstanzeige 2015 ging die Zahl zurück. Nach vorläufigen Zahlen soll es aber auch 2017 noch mehr als 2000 Selbstanzeigen gegeben haben.
Das zeigt, dass es immer noch Steuersünder mit Schwarzgeld auf Auslandskonten gibt. Bei ihnen steigt die Gefahr der Entdeckung der Steuerhinterziehung durch die Behörden weiter an. Der Ankauf von Steuer-CDs oder auch die Enthüllungen durch die Panama-Papers und Paradise-Papers dürfte nach wie vor viele Steuerhinterzieher ins Grübeln bringen. Hinzu kommt, dass der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten im vergangenen Jahr gestartet ist. In diesem Jahr beteiligt sich auch die Schweiz.
Steuerhinterziehung ist längst kein Kavaliersdelikt mehr, sondern wird hart bestraft. Steuersünder müssen sich bewusst sein, dass ihnen nicht nur Geldstrafen, sondern auch Freiheitsstrafen drohen können. Daher sollten sie die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige nutzen, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Damit die Selbstanzeige strafbefreiend wirken kann, muss sie vor allem rechtzeitig gestellt werden und vollständig sein. Das heißt, sie muss gestellt werden, bevor die Steuerhinterziehung von den Behörden entdeckt wurde und sie muss alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre enthalten. Für den Laien sind diese komplexen Anforderungen kaum zu erfüllen. Darum sollte die Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb fehlschlägt, ist groß. Allerdings kann sich die Selbstanzeige auch dann zumindest strafmildernd auswirken.
Sicherer ist es, die Selbstanzeige rechtzeitig zu stellen und gegenüber dem Finanzamt reinen Tisch zu machen. Im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte können die Selbstanzeige so verfassen, dass sie alle Anforderungen erfüllt und strafbefreiend wirkt.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html
Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com
Michael Rainer
GRP Rainer Rechtsanwälte
info@grprainer.com