Im neuen Jahr beginnt der automatische Austausch von Finanzdaten. Wer noch Schwarzgeld auf Auslandskonten deponiert hat, kann noch zur Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung greifen.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der automatische Austausch von Finanzdaten startet im Jahr 2017. Wer noch unversteuerte Einkünfte auf Konten im Ausland deponiert hat, muss dann mehr denn je damit rechnen, dass die Steuerhinterziehung auffliegt. Eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kann zu hohen Geldstraften oder auch Freiheitsstrafen führen. Wer dieses Risiko nicht eingehen möchte, sollte die Zeit zum Handeln nutzen und eine strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung stellen.
Die Selbstanzeige ist aber nur dann möglich, wenn die Behörden die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt haben. Die Wahrscheinlichkeit, dass unversteuertes Schwarzgeld im Ausland von den Steuerfahndern entdeckt wird, nimmt im neuen Jahr durch den automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten noch einmal zu. Dennoch sollte eine Selbstanzeige nie ein “Schnellschuss” sein. Damit sie strafbefreiend wirken kann, muss sie nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein. Dem Finanzamt gegenüber muss absolut reiner Tisch gemacht werden. Für den Laien sind die hohen Anforderungen, die der Gesetzgeber an die Selbstanzeige stellt, kaum zu überschauen und noch weniger zu erfüllen.
Wer dennoch eine Selbstanzeige auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen versucht, riskiert, dass sie fehlschlägt. Denn schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige misslingt und am Ende trotzdem eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung steht.
Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können die Besonderheiten und spezifischen Gegebenheiten bei jedem Einzelfall erkennen. Außerdem wissen sie, welchen Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige beinhalten muss, damit sie vollständig ist und tatsächlich strafbefreiend wirken kann. Eine diskrete und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Mandanten ist dabei selbstverständlich.
Nach einer erfolgreichen Selbstanzeige drohen bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro keine weiteren Sanktionen mehr. Bei höheren Hinterziehungsbeträgen erhebt der Fiskus noch einen Strafzuschlag.
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