Pensionierte Lehrerin aus Dresden trotz Behandlungsvereinbarung und Patientenverfügung gewaltsam mit Psychopharmaka niedergespritzt. Hanna L.* (63) hat jetzt Strafanzeige gegen die verantwortlichen Psychiater erstattet und fordert in entsprechenden Schreiben an die Sächsische Landesärztekammer, ans Sächsische Sozialministerium und an die Approbationsbehörde ein Ermittlungsverfahren.
Dresden/München, 08.11.2016 – Sport war ihr Leben. 18 Jahre lang war Hanna L. als Sportlehrerin tätig. Dann der Schock: Nach heftigen Drangsalierungen des damaligen Ehemannes die Diagnose “Manie”! Unfreiwilliger Ruhestand und jahrelange Verabreichung starker Psychopharmaka (Neuroleptika) zerstören ihr Leben. Schließlich schafft sie es mit ärztlicher Hilfe, die quälenden Mittel abzusetzen. Ihre einstige Lebensqualität erreicht sie jedoch nicht wieder. Aufgrund der aggressiven Natur der Psychopharmaka leidet sie in Abständen immer wieder unter Absetzsymptomen. Künstliche, distanzierte Gefühle, gegen die sie sich nicht wehren kann.
Im Juni letzten Jahres erlebt Hanna L. erneute Horror-Nebenwirkungen der Psychopillen, diesmal auch mit Ängsten, sie ruft den ärztlichen Bereitschaftsdienst an. Statt eines Bereitschaftsarztes klingelt die Schnelle Medizinische Hilfe (SMH) an ihrer Tür und liefert sie in die psychiatrische Klinik Weißer Hirsch in Dresden ein. Hanna L. ahnt Schlimmes. In der Aufnahme weist sie die Psychiaterin daher auf ihre bestehende Behandlungsvereinbarung ohne Psychopharmaka sowie ihre gültige Patientenverfügung hin, die beide im St.-Marien-Krankenhaus in Dresden vorliegen, und bittet darum, diese von dort anzufordern.
“Das interessierte in der Psychiatrie Weißer Hirsch jedoch niemanden”, so Hanna L., “ich wurde sofort zur Einnahme von Psychopharmaka genötigt.” Als sie nicht spurt, packen zwei Psychiater Hanna L. und fixieren sie auf dem Bett, eine Schwester spritzt ihr ein so starkes Psychopharmakon, dass die Rentnerin für mehrere Stunden das Bewusstsein verliert. Als sie wieder zu sich kommt, hat die Psychiatrie mit absurden Angaben bereits einen Unterbringungsbeschluss erwirkt, Hanna L. Bleibt in der geschlossenen Station gefangen. Zwei Wochen dauert ihr Kampf, bis sie endlich freikommt.
Sie wendet sich schließlich an die Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte Deutschland e.V. (KVPM). Dort erhält sie moralische Unterstützung und erstattet Strafanzeige und Strafantrag gegen die verantwortlichen Psychiater bei der Staatsanwaltschaft Dresden. Gleichzeitig beantragt Hanna L. die Einleitung eines Ermittlungsverfahren seitens der Sächsischen Landesärztekammer, des Sächsischen Sozialministeriums und der Landesdirektion Sachsen (Approbationsbehörde).
Hanna L. versichert, dass ihr von der Psychiatrie Aussagen unterstellt wurden, die sie niemals gemacht habe, die aber bestens geeignet sind, sie als “psychisch Kranke” darzustellen. Im psychiatrischen Bericht wird ihr zu ihrem großen Erstaunen angedichtet, sie habe “sich die Pulsadern aufschneiden wollen” – was Hanna L. weder je gedacht noch geäußert noch versucht habe. Damit nicht genug, im Arztbrief beschreiben die Psychiater die Zwangsspritze später auch noch als “Injektion, die die Patientin freiwillig über sich ergehen ließ”. Dazu Hanna L.: “Dies ist eine schwerwiegende Falschaussage!”
Aufgrund dieser Behauptungen wird ihr eine “manische Episode mit psychotischen Symptomen” attestiert. Daraufhin erlässt das Amtsgericht Dresden einen Unterbringungsbeschluss. Hanna L. legt sofort Beschwerde ein, diese wird jedoch am 3. Juli 2015 vom Landgericht Dresden zurückgewiesen. Begründung: Dieselben Behauptungen der Psychiater, mit denen sie den Beschluss beim Amtsgericht erwirkt hatten!
Hanna L. ist fassunglos und legt Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein. “In der Psychiatrie Weißer Hirsch erhielt ich keinerlei ärztliche Aufklärung”, sagt sie, “weder über Wirkungen und Nebenwirkungen des verabreichten Mittels, noch über Behandlungsalternativen oder die Folgen keiner Behandlung” – entgegen § 8 „Aufklärungspflicht“ der Berufsordnung der Sächsischen Landesärztekammer. Zudem habe der Chefarzt der Psychiatrie ihr ohne jegliche Begründung das Einsichtsrecht in ihre Patientenakte gemäß Patientenrechtegesetz (BGB § 630g) verweigert. Erst auf Umwegen über die Klinikverwaltung erhält sie ihre Patientenakte.
Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah nennt die Psychiatrie “keine Wissenschaft, sondern eine Pseudowissenschaft” und spricht sogar von Scharlatanerie. “Sie können Psychiatrie nicht ernsthaft wissenschaftlich untersuchen und deswegen lehne ich den Psychiater auch als Facharzt ab. Das ist kein Facharzt.”
*Name geändert
Für weitere Informationen: Bernd Trepping, Präsident KVPM Deutschland e.V., Amalienstr. 49a, 80799 München, Tel. 0178 – 613 74 67, WEB: www.kvpm.de
Bernd Trepping
KVPM Deutschland e.V.
presse@kvpm.de