Die geplante Mietgrenze von knapp acht Euro stößt auf heftige Kritik. Thomas Filor klärt auf.
Magdeburg, 03.09.2019. „Die Mieten in Berlin werden immer teurer. Die enormen Preissteigerungen verzeichnet die Hauptstadt, ganz zu Leiden ihrer Mieter, bereits seit Jahren. Nun hat die mitregierende Linkspartei einen Vorschlag gemacht, für den es ordentlich Kritik gehagelt hat“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Demnach sollen der Mietpreis in den kommenden fünf Jahren bei acht Euro pro Quadratmeter gedeckelt werden.
Genau genommen handelt es sich um eine Obergrenze von 7,97 Euro pro Quadratmeter. Je nach Zustand und Ausstattung der Wohnung seien dann Kaltmieten von 3,42 bis 7,97 Euro pro Quadratmeter realistisch. Seitens der Berliner CDU hieß es: „Dieser Mietendeckel, so wie er offenbar geplant ist, wird nicht vor Gericht standhalten können. Wir müssen uns das Gesetz natürlich anschauen, sobald es dann vorliegt. Daher werden wir eine Normenkontrollklage einreichen“, mahnte Kai Wegner von der Berliner CDU.
Immobilienexperten befürchten unterdessen, dass die Berliner Mietgrenze zu erheblichen Einschnitten in den Wirtschaftssektor führen und sich die Investoren möglicherweise zurückziehen könnten. „Berlin ist ein wichtiger und attraktiver Wirtschaftsstandort für Immobilieninvestoren. Ohne Mietgrenze gibt es eine gewisse Dynamik und Motivation hinsichtlich Neubau, Sanierung und Instandhaltung. Diese sehen viele Immobilienexperten durch die Mietgrenze gefährdet“; erklärt Thomas Filor aus Magdeburg.
Die Berliner SPD unter Heiko Kretschmer plant derzeit eine Volksinitiative namens „Faire Mieten Bauen“, welche sich für den Bau von 100.000 Sozialwohnungen in der Hauptstadt einsetzen will. Eine weitere Idee des Berliner Senates ist es, die Mieten ab 2020 für die darauffolgenden fünf Jahre einzufrieren, um die Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt zwangsweise zu entspannen. „Wenn dies eintritt, wäre Berlin das erste Bundesland, in dem ein solcher Versuch unternommen wird. Die geplante Mietgrenze soll für sämtliche vermietete Wohnungen gelten, ausgenommen sind Studenten- und Jugendwohnheime, Neubau, der ab 2014 bezugsfertig war sowie öffentlich geförderter Wohnungsbau“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend.
Thomas Filor
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