Der Sommer ist vorbei, die Temperaturen sinken nun auch in den eigenen vier Wänden. Offiziell beginnt die Heizperiode in wenigen Tagen, ab dem 01. Oktober.
Magdeburg, 29.09.2021. „Der Sommer neigt sich dem Ende. Nachts sinken die Temperaturen deutlich und der eine oder die anderen haben bestimmt schon die Heizung zum ersten Mal aufgedreht. Wichtig zu wissen ist, dass Vermieter dafür sorgen müssen, dass die Immobilie nicht zu stark auskühlt“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg und bezieht sich dabei auch auf Angaben des Deutschen Mieterbunds (DMB). Es gibt sogar eine gesetzliche Regelung, die besagt, dass die Heizungsanlage spätestens am 01.Oktober aktiviert werden muss. Das ist der Stichtag. Die Heizperiode endet dann offiziell am 30. April. Der Vermieter oder die Vermieterin muss also gewährleisten, dass Menschen in diesem Zeitraum stets heizen können – so eine Klausel findet sich auch in den meisten Mietverträgen. „Der Zeitraum kann aber variieren, sollte es beispielsweise im Frühjahr mal ungewöhnlich kalt sein. Auch wenn es im Oktober teilweise noch spätsommerliche Temperaturen gibt, kann die Heizung gedrosselt werden“, fügt Thomas Filor hinzu.
Prinzipiell sind Immobilieneigentümerinnen und Eigentümer also verpflichtet zu gewährleisten, dass die Heizungen in den Wohnungen und Häusern funktionsfähig sind. „Eine kalte Immobilie ist ein Mietmangel und kann jemanden zur Mietminderung berechtigen. Das ist aber von Fall zu Fall individuell. Beispielsweise kann man eine Mietminderung von 20 Prozent beantragt werden, wenn die Zimmertemperatur nur zwischen 16 und 18 Grad Celsius liegt. Falls die Heizung in den Wintermonaten mal komplett den Geist aufgeben sollte, sind sogar 100 Prozent möglich,“ fügt Immobilienexperte Filor hinzu.
Tagsüber sollte es möglich sein, eine Temperatur zwischen 20 bis 22 Grad Celsius zu erreichen. Eine Nachtabsenkung kann sehr energiesparend sein: Hier fällt die Temperatur dann bis zu drei Grad Celsius. „Umgekehrt müssen auch Mieterinnen und Mieter pfleglich mit ihrer Immobilie umgehen und heizen. Sonst können erhebliche Schäden wie Schimmel auftreten oder Wasserleitungen können einfrieren und brechen. In diesem Falle haftet dann der Mieter“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend.