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Ein Eigenheim ist der Traum vieler Familien. Doch manchmal braucht es einen Zuschuss, um den Zugang zum Immobilienmarkt zu erleichtern.

Magdeburg, 20.11.2019. „Viele junge Familien würden sich gerne ihren Traum vom Eigenheim erfüllen, wissen aber nicht, wie. Eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen wird gerade in Zeiten der Niedrigzinsen ein immer greifbareres Szenario. Nichtsdestotrotz ist es für Familien mit geringem oder mittleren Einkommen nach wie vor schwer realisierbar“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg.

Hierzulande sei die Wohneigentumsquote laut Filor vergleichsweise gering. „Die Bundesregierung will daran arbeiten, dass mehr junge Familien sich den Traum vom Eigenheim ermöglichen können und setzt dafür auf staatliche Hilfe. Ein Zuschuss kann zum Beispiel das Baukindergeld sein. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Immobilie selbst genutzt wird. Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss, den man nicht zurückzahlen muss“, erklärt Thomas Filor.

Als Privatperson kann man das Baukindergeld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. „Die Zielgruppe für Baukindergeld sind Familien mit minderjährigen Kindern, aber auch Alleinerziehende. Pro minderjährigem Kind erhält man 1200 Euro jährlich. Die Dauer der Förderung beträgt zehn Jahre. Mit drei minderjährigen Kindern würde man insgesamt also 36000 Euro vom Staat erhalten“, schlüsselt Thomas Filor die Rechnung auf.

Im Vorfeld sollten Interessierte online prüfen, ob ihnen das Baukindergeld zusteht. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass man seinen Kaufvertrag zwischen dem 01. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 unterzeichnet hat oder zumindest die Baugenehmigung für die Immobilie erhalten hat. Dann können Familien bis spätestens 31. Dezember 2023 einen Antrag auf Baukindergeld stellen. „Untersagt ist es jedoch, den Antrag vor dem Einzug in die Immobilie zu stellen. Einmal eingezogen, müssen Familien den Antrag innerhalb von sechs Monaten ausfüllen und bei der KfW einreichen“, erklärt Thomas Filor. „Die KfW prüft das Durchschnittseinkommen, welches sich nach dem Brutto-Jahreseinkommen der Antragsteller richtet. Der Zuschuss kann auch enorm bei der Tilgung von Schulden helfen“, so Immobilienexperte Thomas Filor abschließend.

Thomas Filor
Thomas Filor

presse@eh-filor.de

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