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Möchte man eine gemeinsame Immobilie kaufen, ist aber nicht verheiratet, gibt es laut Immobilienexperte Filor einiges zu beachten

Magdeburg, 07.01.2019. Die lebenslange Liebe ist zwar wünschenswert, aber nicht garantiert. „Plant man einen gemeinsamen Hausbau, ist aber nicht verheiratet, gibt es einiges zu beachten. Frühzeitige Planung kann eine rechtliche Absicherung für beide Seiten schaffen“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Oft kommt es vor, dass Eltern oder Großeltern einen Teil der Immobilie oder des Grundstücks an die Kinder überschreiben. Leben diese in einer Beziehung, stehen sie vor der Entscheidung, vorher zu heiraten, um die bürokratischen Anforderungen zu reduzieren. „Tatsächlich entscheiden sich immer mehr junge Paare auf eine Hochzeit zu verzichten und die Eigentumsverhältnisse vertraglich zu regeln. Betrachtet man den finanziellen Aspekt kann es durchaus sinnvoller sein, in eine eigene Immobilie zu investieren, als das Geld in eine kostspielige Hochzeit zu stecken“, so Immobilienexperte Filor. Eine Immobilie sei eine sehr gute Absicherung für die Zukunft und die Altersvorsorge und schütze gleichzeitig vor den immer weiter steigenden Mieten.

„Entscheiden sich Paare beispielsweise für ein Massivhaus, ist es irrelevant, ob sie verheiratet sind oder nicht, da die Baukosten in diesem Fall vom Haustyp abhängen. Bei einem Baukredit oder anderen Fördermitteln wie dem Baukindergeld, steht der Trauschein meist außen vor. Sinnvoll ist, dass beide Partner Eigentümer sind oder entsprechend individuell Vereinbarungen zum Eigentumsanteil oder der gemeinsamen Rückzahlung des Kredits getroffen werden“, erklärt Thomas Filor außerdem. Ein Partnerschaftsvertrag kann durch einen Notar beglaubigt werden und Unterhaltsregelungen und Rentenzahlungen miteinbeziehen. „Es gilt zu klären, was mit der Immobilie im Falle einer Trennung oder im Todesfall passiert. Von einer Zwangsversteigerung sollte in jedem Fall abgesehen werden, da dies oft zu einem finanziellen Verlust führen kann. Unverheiratete Paare sind nämlich nicht erbberechtigt, weshalb ein Testament sinnvoll ist. Hier können Punkte wie lebenslanges Wohnrecht oder Vorverkaufsrecht geklärt werden. Wichtig ist auch, dass beide Personen im Grundbuch registriert sind“, so Immobilienexperte Thomas Filor abschließend.

Thomas Filor
Thomas Filor

presse@eh-filor.de

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