Viele Mieter zahlen zu viel Miete, da eine falsche Quadratmeterzahl im Vertrag angegeben wurde. Filor rät, nachzumessen.
Magdeburg, 13.10.2017. In dieser Woche macht Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg darauf aufmerksam, dass viele Mieter zu viel Miete zahlen – und das einzig und allein aufgrund einer falsch bemessenen Quadratmeterzahl. „Das Nachmessen kann sich für den Mieter im wahrsten Sinne des Wortes auszahlen. Rechtlich gesehen verhält es sich so, dass der Mieter minimale Abweichungen akzeptieren muss, weicht die Wohnfläche allerdings mehr als zehn Prozent von der im Mietvertrag fixierten Quadratmeterzahl ab, muss die Miete gemindert werden“, so Filor. Dies bestätigt auch der Immobilienverband Deutschland, Berlin (IVD). Auch der Bundesgerichtshof hatte dies kürzlich festgelegt (Az.: VIII ZR 295/03 sowie VIII ZR 133/03). Thomas Filor betont allerdings auch, wie kompliziert es sein kann, dem Vermieter eine falsch bemessene Quadratmeterzahl nachzuweisen. „Handelt es sich beispielsweise um verwinkelte Räume, die Schrägen und Innenpfeiler aufweisen, kann der Vermieter das Nachmessen durch eine Fachkraft verlangen. Oft misst dann die Fachkraft, also der Vermesser, wiederum andere Werte als Vermieter und Mieter“, erklärt Thomas Filor. Im für den Mieter ungünstigsten Fall kann sich durch den Vermesser sogar herausstellen, dass die Wohnung größer ist, als im Mietvertrag angegeben. Wenn es sich bei der Immobilie nicht um sozialen Wohnungsbau handelt, kann dann also auch der Vermieter die Miete erhöhen. „Dieses Erhöhungsrecht gilt nur für künftige Mietzahlungen und kann nicht nachträglich eingefordert werden“, erklärt Thomas Filor weiter. Viele Vermieter schützen sich aber auch von vorne herein indem sie im Mietvertrag lediglich eine geschätzte Fläche angeben und sich durch eine entsprechende Kennzeichnung wie „unverbindliche Angaben“ schützen. „In diesem Fall vereinbaren Mieter und Vermieter keinen Quadratmeterpreis, sondern einen Festpreis für die jeweilige Wohnung. Der Quadratmeterpreis kann allerdings wieder ein wichtiges Thema werden, wenn es um die Berechnung von Heiz- und Warmwasserkosten geht“, so Filor. Was viele Mieter nicht wissen: Der Balkon oder die Terrasse werden in der Regel mit einem Viertel ihrer Fläche berechnet, vor 2004 war es noch die Hälfte gewesen. Abschließend erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: „Zur Wohnfläche werden alle Räume gezählt, die nach allen Seiten geschlossen sind, beziehungsweise ausschließlich und offensichtlich zur Wohnung gehören. Davon ausgenommen sind aber Abstellkammern, Dachböden oder Kellerräume“.
Thomas Filor
Thomas Filor
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