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Oft gibt es Streitfälle, in denen Mieter und Vermieter über die Frage streiten, wessen Pflicht das Reinigen der Fenster ist

Magdeburg, 05.03.2019. In dieser Woche beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg mit einer Streitfrage, die oft zwischen Mietern und Vermietern aufkommt: Wer ist verantwortlich für das Reinigen der Fenster? „Schmutz, der sich über den Winter angesammelt hat, fällt besonders an den sonnigen, ersten Frühlingstagen extrem auf. Vor allem von außen legen sich Staub und Pollen ab, was die Fenster grau und schlierig macht“, sagt Thomas Filor aus Magdeburg. „Im Frühjahr kommt dann auch noch Pollenstaub mit hinzu. Wann, wie oft und vor allem wer die Fenster putzen soll, ist beiden Parteien im Mietverhältnis oft unklar“, so Filor weiter. Diese Unklarheit kann laut Filor zu einigen Streitigkeiten führen, die teilweise vor Gericht ändern. Dies passierte erst kürzlich vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Im verhandelten Fall entschied der BGH, dass es grundsätzlich Pflicht des Mieters ist, das Fensterglas sowie Fensterrahmen zu reinigen (Az.: VIII ZR 188/16). Des Weiteren sei es völlig irrelevant, ob der Mieter seine Fenster selber putzt oder eine Firma dafür anstellt.

„Fakt ist auch, dass Mieter die Mietsache kontinuierlich pflegen müssen und sie dementsprechend auch wieder zurückgeben müssen“, bestätigt Thomas Filor und bezieht sich dabei auch auf Angaben des Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Zu dieser Pflicht gehört eben auch die Reinigung der Fenster. „Allerdings ist es dem Mieter selbst überlassen, wie oft und gründlich er die Fenster reinigt. Eine Klausel, die dem Mieter vorschreibt, wie oft er seine Fenster zu putzen hat, ist beispielsweise unwirksam“, so Filor weiter. „Mieter können Vermieter laut BGH auch nicht in die Pflicht nehmen, wenn sie ihre Fenster nicht öffnen können. Dies ist oft bei bodenlangen Fenster der Fall, was es schwierig gestaltet, diese zu putzen“, sagt der Immobilienexperte Thomas Filor abschließend.

Thomas Filor
Thomas Filor

presse@eh-filor.de

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