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Amtsgericht Lichtenberg entscheidet: Mieterin erhält Verbot, nachts auf dem Balkon zu rauchen

Magdeburg, 31.01.2017. Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht auf einen aktuellen Fall aus Berlin aufmerksam, in dem eine Mieterin aus Hellersdorf untersagt wurde, nachts auf ihrem Balkon zu rauchen. „Die Mieterin rauchte für gewöhnlich abends auf ihrem Balkon“, erklärt Thomas Filor. Daraufhin war der Nachbar vor Gericht gezogen, weil ihn der Rauch massiv störe, wie auch die „Bild“-Zeitung berichtet. Das Hauptargument des Klägers bestand darin, dass der Tabakrauch bei Westwind direkt in seine Wohnung zieht. „Es ist wirklich auffällig, dass das Thema Rauchen viel häufiger Gegenstand von Eskalationen unter Mietern oder auch Mietern und Vermietern wird. Das war beispielsweise in den 80er und 90er Jahren noch anders“, erinnert sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. War Rauchen früher gesellschaftsfähiger und somit mehr Normalität in einem Mietobjekt als heutzutage?

Unterdessen einigten sich die Berliner Mieterin und ihr Vermieter auf einen Vergleich. Darin wurde festgelegt, dass die Mieterin zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens nicht auf dem Balkon rauchen darf. Im Falle der Missachtung des Verbots droht ihr nun eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro oder sogar sechs Monaten Haft. „Ähnliche Fälle hat es schon in der jüngeren Vergangenheit gegeben“, betont Thomas Filor und weist auf den Fall Friedhelm Adolfs aus Düsseldorf hin: Die Wohnung des 78-jährigen Kettenrauchers wurde nämlich nach 40 Jahren fristlos gekündigt. Begründung: Adolf hätte seine Nachbarn innerhalb des Mehrfamilienhauses mit seinem Zigarettenrauch unzumutbar belastet. „Hier ging es vor allem um den Vorwurf, er hätte seine Wohnung kaum gelüftet und der gesamte Qualm sei ins Treppenhaus gezogen und hätte die Gesundheit der Mitmenschen durch Passivrauchen gefährdet“, erklärt Thomas Filor den Fall. Schließlich war die Entscheidung aber rechtswidrig und der 78-Jährige bekam vor dem Obersten Landgericht recht.

Thomas Filor
Thomas Filor

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